Deutschland ist ein
Staat in
Mitteleuropa. Als
Bundesstaat wird die Bundesrepublik Deutschland aus den 16
deutschen Ländern gebildet und stellt die jüngste Ausprägung des
deutschen
Nationalstaates dar. Die Länder gliedern sich gemäß dem
Verfassungsprinzip der
kommunalen Selbstverwaltung in kommunale
Gebietskörperschaften.
Bundeshauptstadt ist
Berlin.
Gemäß ihrer
Verfassung versteht die Bundesrepublik sich als soziale,
rechtsstaatliche und föderale Demokratie. Sie ist Gründungsmitglied der
Europäischen Union und mit über 82 Millionen Einwohnern deren
bevölkerungsreichstes Land. Ferner ist Deutschland unter anderem
Mitglied der
Vereinten Nationen, der
OECD, der
NATO, der
OSZE und der
Gruppe der Acht (G8). Gemessen am
Bruttoinlandsprodukt ist Deutschland die drittgrößte
Volkswirtschaft der Welt, nach den
Vereinigten Staaten und
Japan.
Staatsgründung
Bisher wurden sechs
Verfassungen des seit 1871 existierenden
Nationalstaats „Deutschland“ in Kraft gesetzt; die Daten ihrer
Konstituierung werden unter staatsrechtlichen und
ideengeschichtlichen Aspekten als Gründungsakte der jeweiligen
deutschen Staatswesen betrachtet. Der 23. Mai 1949 ist das für die
Gegenwart bedeutendste Gründungsdatum, da an diesem Tag die noch heute
gültige
Verfassung Deutschlands verkündet wurde.
Der
Norddeutsche Bund, der 1866 als
Militärbündnis gegründet worden war, erhielt zum 1. Juli 1867 eine
Verfassung, die ihn in einen
monarchischen
Bundesstaat unter
preußischer Führung umwandelte. Auf dieser Verfassung beruhen die
nachfolgenden Verfassungen des
Deutschen Reiches von 1871 und 1919 sowie das Grundgesetz der
Bundesrepublik von 1949, ferner gilt sie als
Begründungsakt des von der Bundesrepublik noch heute innegehaltenen
Völkerrechtssubjekts. Nach der Proklamation am
18. Januar 1871 trat am 16. April 1871 die
Verfassung des Deutschen Reiches in Kraft. Verfassungsrechtlich
handelte es sich dabei vor allem um den Beitritt souveräner Staaten (Bayern,
Württemberg,
Baden,
Hessen) zum Norddeutschen Bund, dessen „Umbenennung“ in „Deutsches
Reich“ und die Einführung des
Kaisertitels. 1918/1919 erfolgte der Übergang zu einer neuen
Staatsform: am 9. November 1918 wurde die „Deutsche
Republik“ proklamiert, die mit dem Inkrafttreten der
Verfassung am 11. August 1919 konstituiert wurde. Die auch
Weimarer Verfassung genannte Konstitution galt
während der Herrschaft der NSDAP 1933 bis 1945 formell fort, war
jedoch materiell überwiegend außer Kraft gesetzt. Im
Nachkriegsdeutschland von 1945 bis 1949 galt das
Besatzungsrecht der Militärgouverneure und später der
Hohen Kommissare des
Alliierten Kontrollrats (Kontrollratsgesetze).
1949 wurden zwei Verfassungen in Kraft gesetzt. Das
Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland wurde am 23. Mai 1949
verkündet und zum 24. Mai 1949 in Kraft gesetzt, wobei es aufgrund des
Geltungsbereichs bis zur
Deutschen Wiedervereinigung nur provisorischen Charakter besaß. Die
erste
Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik trat am 7. Oktober
1949 in Kraft und wurde am 9. April 1968 durch eine neue Verfassung
ersetzt sowie 1974 revidiert. Zum 3. Oktober 1990 trat die DDR dem
Geltungsbereich des Grundgesetzes bei.
Staatsrecht
Als
Völkerrechtssubjekt (Rechtspersönlichkeit im
Völkerrecht) gilt die Bundesrepublik Deutschland nach
herrschender Meinung als identisch mit dem 1867 zu einem Bundesstaat
umgewandelten
Norddeutschen Bund, der ab 1871
Deutsches Reich hieß.
Die
Bundesrepublik ist die historisch jüngste Ausprägung des deutschen
Nationalstaates, dessen Geschichte sich bis zur Einführung der
bundesrepublikanischen Prinzipien des Grundgesetzes in verschiedene
Phasen einteilen lässt:
-
Norddeutscher Bund, 1867–1871 (1866 Militärbündnis)
-
Deutsches Kaiserreich, 1871–1918
-
Weimarer Republik, 1919–1933
-
Zeit des Nationalsozialismus, 1933–1945: „Drittes
Reich“ bzw. (ab 1943 offiziell)
Großdeutsches Reich
-
„Deutschland
als Ganzes“
unter fremder Besatzung/Alliierter
Kontrollrat, 1945–1949
Die
deutschen Länder (Bundesländer) sind beschränkte
Völkerrechtssubjekte, die mit Einwilligung der Bundesregierung eigene
Verträge mit anderen Staaten eingehen dürfen (Art. 32
Absatz 3,
Art. 24 Absatz 1
GG).
Die Bundesrepublik kann als die
staatsrechtliche Verbindung ihrer Bundesländer angesehen werden.
Demnach erhält sie erst durch diese Verbindung selbst Staatscharakter.
Hauptstadt und
Regierungssitz der Bundesrepublik Deutschland ist gemäß
Art. 22 Absatz 1 des Grundgesetzes
Berlin.
Nach
Artikel 20 des Grundgesetzes ist die Bundesrepublik ein
demokratischer,
sozialer
Bundesstaat. Bei diesem
föderalen
Rechtsstaat handelt es sich um eine
parlamentarische Demokratie. Es gibt 16
Länder, von denen fünf wiederum in insgesamt 22
Regierungsbezirke untergliedert sind. Die Länder haben sich eigene
Verfassungen gegeben.
Die Verfassung der Bundesrepublik Deutschland ist das
Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland.
Staatsoberhaupt ist der
Bundespräsident mit vor allem repräsentativen Aufgaben.
Protokollarisch gesehen folgen ihm der
Präsident des Deutschen Bundestages, der
Bundeskanzler und der jeweils amtierende
Bundesratspräsident, der gemäß Grundgesetz den Bundespräsidenten
vertritt.
Der
Regierungschef Deutschlands ist der
Bundeskanzler. Der Bundeskanzler wird auf Vorschlag des
Bundespräsidenten vom Bundestag mit der Mehrheit seiner Mitglieder
gewählt (Art. 63
GG), seine Amtszeit endet mit der Wahlperiode des Bundestages (Art. 69
Abs. 2 GG). Vor Ablauf der Wahlperiode des Bundestages kann der
Bundeskanzler gegen seinen Willen nur dadurch aus dem Amt scheiden, dass
der Bundestag mit der Mehrheit seiner Mitglieder einen Nachfolger wählt
(Art. 67
GG, sogenanntes
Konstruktives Misstrauensvotum). Die Bundesminister werden auf
Vorschlag des Bundeskanzlers ernannt (Art. 64
Abs. 1 GG), sie und der Bundeskanzler bilden die
Bundesregierung (Art. 62
GG). Der Bundeskanzler besitzt die
Richtlinienkompetenz für die Politik der Bundesregierung (Art. 65
Satz 1 GG). Die sehr starke Stellung des Bundeskanzlers hat dazu
geführt, dass das politische System der Bundesrepublik Deutschland als
„Kanzlerdemokratie“ bezeichnet wird.
Als Bundesstaat ist Deutschland
föderativ organisiert, das heißt, dass zwei
Ebenen im
politischen System existieren: die
Bundesebene, die den Gesamtstaat Deutschland nach außen vertritt,
und die Länderebene, die in jedem Bundesland einzeln existiert. Jede
Ebene besitzt eigene Staatsorgane der
Exekutive (ausführende Gewalt),
Legislative (gesetzgebende Gewalt) und
Judikative (rechtsprechende Gewalt). Die Länder wiederum bestimmen
die Ordnung ihrer Städte und Gemeinden.
Die Kompetenz zur Gesetzgebung liegt bei den Bundesländern, wenn
nicht eine Gesetzgebungsbefugnis des Bundes besteht (Art. 70
GG). In Fällen der ausschließlichen Gesetzgebung hat nur der Bund die
Gesetzgebungskompetenz (Art. 71
GG), in den Fällen der konkurrierenden Gesetzgebung liegt die
Gesetzgebungsbefugnis vom Grundsatz her bei den Ländern, der Bund kann
aber Gesetze erlassen, wenn dies zur Herstellung gleichwertiger
Lebensverhältnisse im Bundesgebiet oder zur Wahrung der Rechts- oder
Wirtschaftseinheit erforderlich ist (Art. 72
GG).
Gesetzgebungsorgane des Bundes sind der
Bundestag und der
Bundesrat. Bundesgesetze werden vom Bundestag mit einfacher Mehrheit
beschlossen. Sie werden wirksam, wenn der Bundesrat keinen Einspruch
eingelegt hat oder, wenn das Gesetz der Zustimmung des Bundesrates
bedarf, wenn der Bundesrat dem Gesetz zustimmt (Art. 77
GG). Eine Änderung des Grundgesetzes ist nur mit der Mehrheit von zwei
Dritteln der Mitglieder des Bundestages und des Bundesrates möglich (Art. 79
GG).
In den Bundesländern entscheiden die
Länderparlamente über die Gesetze ihres Landes.
Obwohl die Abgeordneten der Parlamente nach dem Grundgesetz nicht
weisungsgebunden sind, dominieren in der Praxis Vorentscheidungen in den
Parteien die Gesetzgebung.
Die
Exekutive wird auf Bundesebene durch die
Bundesregierung gebildet, die durch den
Bundeskanzler geleitet wird. Auf der Ebene der Länder leiten die
Ministerpräsidenten, in Hamburg und Bremen die
Präsidenten des Senats; in Berlin der
Regierende Bürgermeister, die Exekutive. Auch die Länder sind
parlamentarische Demokratien und deren Regierungschefs durch die
Landtage und
Senate
gewählt. Die Verwaltungen des Bundes und der Länder werden jeweils durch
die
Fachminister geleitet, sie stehen an der Spitze der Behörden.
Die Ausübung der staatlichen Befugnisse und die Ausführung der
Bundesgesetze obliegt grundsätzlich den Bundesländern, sofern das
Grundgesetz keine abweichende Regelung trifft oder zulässt (Art. 30
,
Art. 83 GG).
Staatsgebiet
Das
Staatsgebiet der Bundesrepublik ergibt sich aus der Gesamtheit der
Staatsgebiete seiner Länder. Anders als in anderen Bundesstaaten –
beispielsweise in Australien (Capital
Territory), Kanada (Territorien
Kanadas) oder den Vereinigten Staaten von Amerika (District
of Columbia) – gibt es in Deutschland kein Landgebiet des Bundes,
das nicht zugleich Gebiet eines seiner Länder wäre (bundesunmittelbare
Gebiete) und auch keine Gebiete eines seiner Länder, die nicht
zugleich Bundesgebiet wären (bundesfreies Gebiet).
Seit Gründung der Bundesrepublik Deutschland wurde ihr Staatsgebiet
mehrfach erweitert, vor allem 1957 durch die Eingliederung des
Saarlandes, 1990 den Beitritt der DDR samt des Ostteils Berlins und der
völkerrechtlich anerkannten Eingliederung West-Berlins, darüber hinaus
zwischen 1949 und Anfang 1964 durch die Rückgabe von Gebieten, die nach
dem Zweiten Weltkrieg Großbritannien (Helgoland),
die Niederlande (unter anderem
Elten),
Belgien (unter anderem
Mützenich), Luxemburg (ein Gebiet zwischen
Vianden
und
Obersgegen) und Frankreich (Kehl)
zunächst als zu ihren Staatsgebieten zugehörig betrachteten, sowie durch
mehrere Ausdehnungen der Seegrenzen in Nord- und Ostsee. Die letzte
dieser Ausdehnungen erfolgte durch die Proklamation der
Bundesregierung über die Ausweitung des deutschen Küstenmeeres vom
November 1994 (bekanntgemacht im
BGBl. 1994 I, S. 3428 f.) mit Wirkung zum 1. Januar 1995, durch die
die Bundesrepublik in der Nordsee die
12-Meilen-Zone vollkommen und in der Ostsee teilweise in Anspruch
nahm, ohne dabei ihren Rechtsanspruch aufzugeben.
Der Grenzverlauf der Bundesrepublik ist heute bis auf Teile des
Bodensees festgelegt.
Liste der Länder
Die oft als „Bundesländer“ bezeichneten
Gliedstaaten der Bundesrepublik Deutschland werden offiziell als
Länder bezeichnet.
|
Land |
Landes-
hauptstadt |
Fläche
(km²) |
Einwohner
(× 1000) |
Bevölkerungs-
dichte
(EW/km²) |
|
Baden-Württemberg |
Stuttgart |
35.752 |
10.749 |
301 |
|
Bayern |
München |
70.552 |
12.520 |
177 |
|
Berlin ¹ |
— |
892 |
3416 |
3834 |
|
Brandenburg |
Potsdam |
29.479 |
2535 |
86 |
|
Bremen ² |
Bremen |
404 |
663 |
1640 |
|
Hamburg ¹ |
— |
755 |
1770 |
2344 |
|
Hessen |
Wiesbaden |
21.115 |
6072 |
288 |
|
Mecklenburg-Vorpommern |
Schwerin |
23.180 |
1679 |
72 |
|
Niedersachsen |
Hannover |
47.624 |
7971 |
167 |
|
Nordrhein-Westfalen |
Düsseldorf |
34.085 |
17.996 |
528 |
|
Rheinland-Pfalz |
Mainz |
19.853 |
4045 |
204 |
|
Saarland |
Saarbrücken |
2569 |
1036 |
404 |
|
Sachsen |
Dresden |
18.416 |
4220 |
229 |
|
Sachsen-Anhalt |
Magdeburg |
20.446 |
2412 |
118 |
|
Schleswig-Holstein |
Kiel |
15.799 |
2837 |
180 |
|
Thüringen |
Erfurt |
16.172 |
2289 |
142 |
|
gesamt (16) |
|
357.093 |
82.217 |
230 |
|
|
|
Stand
der Einwohner- und Bevölkerungszahlen: 31. Dezember 2007
Quelle:
Statistische Ämter des Bundes und der Länder
(abgerufen am 17. November 2008)
¹ Die
Stadtstaaten Berlin und Hamburg bestehen
ausschließlich aus den gleichnamigen Gemeinden.
² Bremen gilt als Stadtstaat, jedoch besteht das Land
Bremen aus den Gemeinden Bremen und Bremerhaven. |
|
|
Gemeinden

Zweisprachiges Ortsschild der Stadt
Bautzen
Die Gemeinden sind die kleinsten selbständigen Gebietskörperschaften
der politischen Gebietsgliederung. Sie sind, ausgenommen von den meisten
kreisfreien Städten, in
Gemeindeverbänden organisiert. Die Gemeinden unterliegen dem
jeweiligen
Kommunalrecht eines der 16 Bundesländer und sind daher nicht
deutschlandweit gleich organisiert. Einzig die
Kreisstadt als Verwaltungssitz eines
Landkreises findet man deutschlandweit. Die Einheitsgemeinden
Berlin
und
Hamburg sind als
Stadtstaaten gleichzeitig auch Bundesländer.
Parteienlandschaft
Das
politische Spektrum in Deutschland wird maßgeblich durch die im
Deutschen Bundestag vertretenen Parteien geprägt, es sind derzeit in
fünf
Fraktionen sechs Parteien vertreten:
CDU/CSU,
gemeinsame Fraktion der
Unionsparteien; Fraktionen mit einer Partei sind die
SPD, die
FDP,
Die
Linke und
Bündnis 90/Die Grünen.
Nahezu allen einflussreichen Parteien stehen – mehr oder weniger
selbständig –
Jugendorganisationen zur Seite. Die wichtigsten sind die
Junge Union (CDU/CSU), die
Jusos
(SPD), die
Jungen Liberalen (FDP),
Linksjugend ['solid] (Die Linke) sowie die
Grüne Jugend (Bündnis 90/Die Grünen).
Außen- und Sicherheitspolitik
Die wichtigsten Leitlinien
deutscher Außenpolitik sind die
Westbindung und die europäische Integration. Deutschland hat am
Aufbau europäischer Organisationen einen entscheidenden Anteil; Ziel war
dabei auch, den Nachbarn Angst vor Deutschland zu nehmen und die
Beschränkungen durch die Besatzungsmächte überflüssig zu machen. Die
Bundesrepublik ist seit 1950 Mitglied des
Europarates und unterschrieb 1957 die
Römischen Verträge, den Grundstein für die heutige Europäische
Union. Zentraler Aspekt für die Sicherheitspolitik und Ausdruck der
Westbindung ist die Mitgliedschaft in der NATO, der die Bundesrepublik
1955 beitrat.
Während des
Kalten Krieges war der Spielraum deutscher Außenpolitik begrenzt.
Als eines der wichtigsten Ziele galt die
Wiedervereinigung. Militäreinsätze im Ausland kamen nicht in Frage.
Laut
Grundgesetz darf sich die Bundeswehr an
Angriffskriegen nicht beteiligen, ihre Aufgabe besteht lediglich in
der Landes- und Bündnisverteidigung. Durch die der sozialliberalen
Koalition ab 1969 initiierte „Neue
Ostpolitik“ unter dem Motto Wandel durch Annäherung, die
zunächst von wichtigen Verbündeten sehr skeptisch betrachtet wurde,
konnten dennoch eigenständige politische Akzente gesetzt werden. Später
wurde diese Politik grundsätzlich auch von der liberalkonservativen
Kohl-Regierung seit 1982 fortgesetzt.
Seit der Wiedervereinigung hat Deutschland seine außenpolitischen
Grundsätze erweitert und einen Weg zu größerer internationaler
Verantwortung eingeschlagen. So nimmt die
Bundeswehr seit 1991 mit Zustimmung des Bundestages und zusammen mit
verbündeten Armeen an verschiedenen friedenserhaltenden und
-erzwingenden Einsätzen auch außerhalb Deutschlands und des Territoriums
der NATO-Verbündeten teil (Out-Of-Area-Einsätze).
Traditionell spielt Deutschland zusammen mit Frankreich eine führende
Rolle in der Europäischen Union. Deutschland treibt die Bemühungen
voran, über die
Wirtschafts- und Währungsunion hinaus ein einheitliches und
wirkungsvolles System der
europäischen Außen- und Sicherheitspolitik zu schaffen.
Weitere außenpolitische Ziele sind die Verwirklichung des
Kyoto-Protokolls zum Klimaschutz sowie die weltweite Anerkennung des
Internationalen Strafgerichtshofs. Bedeutendes Interesse hat
Deutschland auch an einer friedlichen Lösung des
Nahostkonflikts. Aufgrund der schwierigen Materie und den
Begrenzungen deutscher Politik besteht der Beitrag vor allem in der
Bereitstellung informeller Kontaktmöglichkeiten zwischen den beteiligten
Parteien.
Die Bundesregierung lehnte den
Irakkrieg 2003 ab, da sie die Existenz von Massenvernichtungswaffen
bezweifelte, eine diplomatische Lösung bevorzugte und um erhebliche
Gefahren für die politische Stabilität des gesamten als fragil
eingestuften Raumes fürchtete. Dafür wurde sie von wichtigen Verbündeten
stark kritisiert. Zusammen mit den Verbündeten Großbritannien und
Frankreich bemüht sich die Bundesrepublik, den
Iran im
Dialog dazu zu bewegen, auf die Weiterführung seines
Kernenergieprogramms zu verzichten.
Die Bundesregierung strebt einen ständigen Sitz im
Sicherheitsrat der
Vereinten Nationen an. Die Durchsetzung dieses Zieles wird jedoch
aufgrund des Widerstands anderer, teils verbündeter Staaten erschwert
und hat nur geringe Aussicht auf Erfolg. So würden zwar Frankreich und
Großbritannien die G4-Staaten (Deutschland, Indien, Japan und Brasilien)
grundsätzlich unterstützen; jedoch beziehen die USA zu einem deutschen
Sitz bisher keine Stellung.
Im Jahr 2006 veröffentlichte das
Bundesministerium der Verteidigung ein neues
Weißbuch, welches die Einbettung der Bundeswehr in friedenssichernde
Maßnahmen auch in entlegenen Regionen der Erde vorsieht.
Militär

Leopard 2A5
Nach ihrer Gründung 1949 durfte die Bundesrepublik Deutschland
zunächst keine eigenen Streitkräfte aufstellen. Unter dem Eindruck des
Koreakrieges und der
sowjetischen Politik in Osteuropa wurde es der Bundesrepublik im
Rahmen der
Wiederbewaffnung gestattet, zunächst 1951 eine
Grenzschutzpolizei und 1955 Streitkräfte aufzustellen, um der NATO
beizutreten. Nach der Wiedervereinigung wurden Teile der
Nationalen Volksarmee der DDR in diese Streitkräfte eingegliedert.
Die als Bundeswehr bezeichnete militärische Gesamtorganisation
besteht aus den Streitkräften und ihrer Verwaltung. Die Streitkräfte
gliedern sich in die
Teilstreitkräfte
Heer,
Luftwaffe und
Marine und die unterstützenden Organisationsbereiche
Streitkräftebasis und
Zentraler Sanitätsdienst.
In der Bundeswehr dienten im Dezember 2008 250.000
Soldaten
und 120.000
zivile Mitarbeiter. Seit 2001 haben auch Frauen uneingeschränkten
Zugang zum Dienst in den Streitkräften. Ihr Anteil beträgt 7,9 Prozent
der Soldaten (Stand: 2007). Die Bundesrepublik Deutschland gibt im Jahr
2009 31,1 Milliarden Euro für die Bundeswehr aus, was einen Anteil von
etwa 1,2 Prozent am Bruttoinlandsprodukt entspricht. Dies liegt unter
dem Durchschnitt der NATO-Mitgliedsstaaten von 2,3 Prozent.
Es besteht seit 1956 eine grundsätzliche
Wehrpflicht für Männer, der Dienst dauert neun Monate. Alternativ
kann als
Ersatz ein
Zivildienst (Dauer ebenfalls neun Monate), ein
Auslandsjahr (zwölf Monate) oder eine mindestens sechsjährige
Mitarbeit im
Katastrophenschutz oder in der
Feuerwehr abgeleistet werden.
Bis 2005 waren auf dem
US-Stützpunkt
Ramstein und dem
Luftwaffenstützpunkt Büchel (beide in Rheinland-Pfalz) noch 150
US-amerikanische
Kernwaffen
stationiert. Heute lagern noch 20 Sprengköpfe in Büchel,
an deren Einsatzplanung Deutschland im Rahmen der
nuklearen Teilhabe beteiligt ist.
Polizei und Nachrichtendienste

Zunehmend werden seit 2005 alte grün-weiße Polizeifahrzeuge
durch blau-silberne ersetzt.
Polizei
Zuständig für die
Innere Sicherheit der Bundesrepublik sind die Polizeien der Länder,
welche zum Teil in Vollzugs- und
Ordnungspolizei geteilt werden. Dabei übernimmt die Ordnungspolizei
verwaltungstechnische Aufgaben, während die Vollzugspolizei den Großteil
der Aufgaben zur Gefahrenabwehr übernimmt. Zur Vollzugspolizei gehören
etwa die
Schutzpolizei, die
Bereitschaftspolizei sowie die
Kriminalpolizei. Der Kriminalpolizei steht zudem das
Bundeskriminalamt beziehungsweise die einzelnen
Landeskriminalämter vor. Das Bundeskriminalamt ist direkt dem
Bundesministerium des Innern unterstellt und damit die höchste
Ermittlungsbehörde in Deutschland. Zur
Bundespolizei (ehemals
Bundesgrenzschutz) gehören unter anderem die Spezialeinheit
GSG 9 der Bundespolizei sowie die
Mobile Fahndungseinheit.
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