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Flagge Deutschlands
Bundeswappen Deutschlands
Flagge Wappen
Amtssprache Deutsch
Hauptstadt Berlin
Staatsform Parlamentarische Republik
Regierungsform Parlamentarische Demokratie
Staatsoberhaupt Bundespräsident Horst Köhler
Regierungschef Bundeskanzlerin Angela Merkel
Fläche 357.104,07 km²
Einwohnerzahl 82.127.000 (30. Juni 2008)
Bevölkerungsdichte 230 Einwohner pro km²
BIP (Bruttoinlandsprodukt) nominal (2007) 3.322 Mrd. US$
BIP (Bruttoinlandsprodukt) /Einwohner 40.415 US$
HDI (Human Development Index) 0,935
Währung Euro (1 € = 100 ct)
Gründung 18. Januar 1871: Deutsches Reich
23. Mai 1949: Bundesrepublik Deutschland (Grundgesetz)
Nationalhymne Deutschlandlied (dritte Strophe)
Nationalfeiertag 3. Oktober (Tag der Deutschen Einheit)
Zeitzone UTC+1 MEZ
UTC+2 MESZ (März bis Oktober)
Kfz-Kennzeichen D
Internet-TLD .de
Telefonvorwahl +49

 

Deutschland ist ein Staat in Mitteleuropa. Als Bundesstaat wird die Bundesrepublik Deutschland aus den 16 deutschen Ländern gebildet und stellt die jüngste Ausprägung des deutschen Nationalstaates dar. Die Länder gliedern sich gemäß dem Verfassungsprinzip der kommunalen Selbstverwaltung in kommunale Gebietskörperschaften.

 

Bundeshauptstadt ist Berlin. Gemäß ihrer Verfassung versteht die Bundesrepublik sich als soziale, rechtsstaatliche und föderale Demokratie. Sie ist Gründungsmitglied der Europäischen Union und mit über 82 Millionen Einwohnern deren bevölkerungsreichstes Land. Ferner ist Deutschland unter anderem Mitglied der Vereinten Nationen, der OECD, der NATO, der OSZE und der Gruppe der Acht (G8). Gemessen am Bruttoinlandsprodukt ist Deutschland die drittgrößte Volkswirtschaft der Welt, nach den Vereinigten Staaten und Japan.

 

Staatsgründung

 

Bisher wurden sechs Verfassungen des seit 1871 existierenden Nationalstaats „Deutschland“ in Kraft gesetzt; die Daten ihrer Konstituierung werden unter staatsrechtlichen und ideengeschichtlichen Aspekten als Gründungsakte der jeweiligen deutschen Staatswesen betrachtet. Der 23. Mai 1949 ist das für die Gegenwart bedeutendste Gründungsdatum, da an diesem Tag die noch heute gültige Verfassung Deutschlands verkündet wurde.

Der Norddeutsche Bund, der 1866 als Militärbündnis gegründet worden war, erhielt zum 1. Juli 1867 eine Verfassung, die ihn in einen monarchischen Bundesstaat unter preußischer Führung umwandelte. Auf dieser Verfassung beruhen die nachfolgenden Verfassungen des Deutschen Reiches von 1871 und 1919 sowie das Grundgesetz der Bundesrepublik von 1949, ferner gilt sie als Begründungsakt des von der Bundesrepublik noch heute innegehaltenen Völkerrechtssubjekts. Nach der Proklamation am 18. Januar 1871 trat am 16. April 1871 die Verfassung des Deutschen Reiches in Kraft. Verfassungsrechtlich handelte es sich dabei vor allem um den Beitritt souveräner Staaten (Bayern, Württemberg, Baden, Hessen) zum Norddeutschen Bund, dessen „Umbenennung“ in „Deutsches Reich“ und die Einführung des Kaisertitels. 1918/1919 erfolgte der Übergang zu einer neuen Staatsform: am 9. November 1918 wurde die „Deutsche Republik“ proklamiert, die mit dem Inkrafttreten der Verfassung am 11. August 1919 konstituiert wurde. Die auch Weimarer Verfassung genannte Konstitution galt während der Herrschaft der NSDAP 1933 bis 1945 formell fort, war jedoch materiell überwiegend außer Kraft gesetzt. Im Nachkriegsdeutschland von 1945 bis 1949 galt das Besatzungsrecht der Militärgouverneure und später der Hohen Kommissare des Alliierten Kontrollrats (Kontrollratsgesetze). 1949 wurden zwei Verfassungen in Kraft gesetzt. Das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland wurde am 23. Mai 1949 verkündet und zum 24. Mai 1949 in Kraft gesetzt, wobei es aufgrund des Geltungsbereichs bis zur Deutschen Wiedervereinigung nur provisorischen Charakter besaß. Die erste Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik trat am 7. Oktober 1949 in Kraft und wurde am 9. April 1968 durch eine neue Verfassung ersetzt sowie 1974 revidiert. Zum 3. Oktober 1990 trat die DDR dem Geltungsbereich des Grundgesetzes bei.

Staatsrecht

Politisches System Deutschlands

Als Völkerrechtssubjekt (Rechtspersönlichkeit im Völkerrecht) gilt die Bundesrepublik Deutschland nach herrschender Meinung als identisch mit dem 1867 zu einem Bundesstaat umgewandelten Norddeutschen Bund, der ab 1871 Deutsches Reich hieß.

Die Bundesrepublik ist die historisch jüngste Ausprägung des deutschen Nationalstaates, dessen Geschichte sich bis zur Einführung der bundesrepublikanischen Prinzipien des Grundgesetzes in verschiedene Phasen einteilen lässt:

  • Norddeutscher Bund, 1867–1871 (1866 Militärbündnis)

  • Deutsches Kaiserreich, 1871–1918

  • Weimarer Republik, 1919–1933

  • Zeit des Nationalsozialismus, 1933–1945: „Drittes Reich“ bzw. (ab 1943 offiziell) Großdeutsches Reich

  • „Deutschland als Ganzes“ unter fremder Besatzung/Alliierter Kontrollrat, 1945–1949

Die deutschen Länder (Bundesländer) sind beschränkte Völkerrechtssubjekte, die mit Einwilligung der Bundesregierung eigene Verträge mit anderen Staaten eingehen dürfen (Art. 32  Absatz 3, Art. 24  Absatz 1 GG). Die Bundesrepublik kann als die staatsrechtliche Verbindung ihrer Bundesländer angesehen werden. Demnach erhält sie erst durch diese Verbindung selbst Staatscharakter.

Hauptstadt und Regierungssitz der Bundesrepublik Deutschland ist gemäß Art. 22 Absatz 1 des Grundgesetzes Berlin. Nach Artikel 20 des Grundgesetzes ist die Bundesrepublik ein demokratischer, sozialer Bundesstaat. Bei diesem föderalen Rechtsstaat handelt es sich um eine parlamentarische Demokratie. Es gibt 16 Länder, von denen fünf wiederum in insgesamt 22 Regierungsbezirke untergliedert sind. Die Länder haben sich eigene Verfassungen gegeben.

Die Verfassung der Bundesrepublik Deutschland ist das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland. Staatsoberhaupt ist der Bundespräsident mit vor allem repräsentativen Aufgaben. Protokollarisch gesehen folgen ihm der Präsident des Deutschen Bundestages, der Bundeskanzler und der jeweils amtierende Bundesratspräsident, der gemäß Grundgesetz den Bundespräsidenten vertritt.

Der Regierungschef Deutschlands ist der Bundeskanzler. Der Bundeskanzler wird auf Vorschlag des Bundespräsidenten vom Bundestag mit der Mehrheit seiner Mitglieder gewählt (Art. 63 GG), seine Amtszeit endet mit der Wahlperiode des Bundestages (Art. 69 Abs. 2 GG). Vor Ablauf der Wahlperiode des Bundestages kann der Bundeskanzler gegen seinen Willen nur dadurch aus dem Amt scheiden, dass der Bundestag mit der Mehrheit seiner Mitglieder einen Nachfolger wählt (Art. 67 GG, sogenanntes Konstruktives Misstrauensvotum). Die Bundesminister werden auf Vorschlag des Bundeskanzlers ernannt (Art. 64 Abs. 1 GG), sie und der Bundeskanzler bilden die Bundesregierung (Art. 62 GG). Der Bundeskanzler besitzt die Richtlinienkompetenz für die Politik der Bundesregierung (Art. 65 Satz 1 GG). Die sehr starke Stellung des Bundeskanzlers hat dazu geführt, dass das politische System der Bundesrepublik Deutschland als „Kanzlerdemokratie“ bezeichnet wird.

Vertikale Verwaltungsstruktur Deutschlands

Als Bundesstaat ist Deutschland föderativ organisiert, das heißt, dass zwei Ebenen im politischen System existieren: die Bundesebene, die den Gesamtstaat Deutschland nach außen vertritt, und die Länderebene, die in jedem Bundesland einzeln existiert. Jede Ebene besitzt eigene Staatsorgane der Exekutive (ausführende Gewalt), Legislative (gesetzgebende Gewalt) und Judikative (rechtsprechende Gewalt). Die Länder wiederum bestimmen die Ordnung ihrer Städte und Gemeinden.

Die Kompetenz zur Gesetzgebung liegt bei den Bundesländern, wenn nicht eine Gesetzgebungsbefugnis des Bundes besteht (Art. 70 GG). In Fällen der ausschließlichen Gesetzgebung hat nur der Bund die Gesetzgebungskompetenz (Art. 71 GG), in den Fällen der konkurrierenden Gesetzgebung liegt die Gesetzgebungsbefugnis vom Grundsatz her bei den Ländern, der Bund kann aber Gesetze erlassen, wenn dies zur Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse im Bundesgebiet oder zur Wahrung der Rechts- oder Wirtschaftseinheit erforderlich ist (Art. 72 GG).

Gesetzgebungsorgane des Bundes sind der Bundestag und der Bundesrat. Bundesgesetze werden vom Bundestag mit einfacher Mehrheit beschlossen. Sie werden wirksam, wenn der Bundesrat keinen Einspruch eingelegt hat oder, wenn das Gesetz der Zustimmung des Bundesrates bedarf, wenn der Bundesrat dem Gesetz zustimmt (Art. 77 GG). Eine Änderung des Grundgesetzes ist nur mit der Mehrheit von zwei Dritteln der Mitglieder des Bundestages und des Bundesrates möglich (Art. 79 GG).

In den Bundesländern entscheiden die Länderparlamente über die Gesetze ihres Landes.

Obwohl die Abgeordneten der Parlamente nach dem Grundgesetz nicht weisungsgebunden sind, dominieren in der Praxis Vorentscheidungen in den Parteien die Gesetzgebung.

Die Exekutive wird auf Bundesebene durch die Bundesregierung gebildet, die durch den Bundeskanzler geleitet wird. Auf der Ebene der Länder leiten die Ministerpräsidenten, in Hamburg und Bremen die Präsidenten des Senats; in Berlin der Regierende Bürgermeister, die Exekutive. Auch die Länder sind parlamentarische Demokratien und deren Regierungschefs durch die Landtage und Senate gewählt. Die Verwaltungen des Bundes und der Länder werden jeweils durch die Fachminister geleitet, sie stehen an der Spitze der Behörden.

Die Ausübung der staatlichen Befugnisse und die Ausführung der Bundesgesetze obliegt grundsätzlich den Bundesländern, sofern das Grundgesetz keine abweichende Regelung trifft oder zulässt (Art. 30 , Art. 83 GG).

Staatsgebiet

Das Staatsgebiet der Bundesrepublik ergibt sich aus der Gesamtheit der Staatsgebiete seiner Länder. Anders als in anderen Bundesstaaten – beispielsweise in Australien (Capital Territory), Kanada (Territorien Kanadas) oder den Vereinigten Staaten von Amerika (District of Columbia) – gibt es in Deutschland kein Landgebiet des Bundes, das nicht zugleich Gebiet eines seiner Länder wäre (bundesunmittelbare Gebiete) und auch keine Gebiete eines seiner Länder, die nicht zugleich Bundesgebiet wären (bundesfreies Gebiet).

Seit Gründung der Bundesrepublik Deutschland wurde ihr Staatsgebiet mehrfach erweitert, vor allem 1957 durch die Eingliederung des Saarlandes, 1990 den Beitritt der DDR samt des Ostteils Berlins und der völkerrechtlich anerkannten Eingliederung West-Berlins, darüber hinaus zwischen 1949 und Anfang 1964 durch die Rückgabe von Gebieten, die nach dem Zweiten Weltkrieg Großbritannien (Helgoland), die Niederlande (unter anderem Elten), Belgien (unter anderem Mützenich), Luxemburg (ein Gebiet zwischen Vianden und Obersgegen) und Frankreich (Kehl) zunächst als zu ihren Staatsgebieten zugehörig betrachteten, sowie durch mehrere Ausdehnungen der Seegrenzen in Nord- und Ostsee. Die letzte dieser Ausdehnungen erfolgte durch die Proklamation der Bundesregierung über die Ausweitung des deutschen Küstenmeeres vom November 1994 (bekanntgemacht im BGBl. 1994 I, S. 3428 f.) mit Wirkung zum 1. Januar 1995, durch die die Bundesrepublik in der Nordsee die 12-Meilen-Zone vollkommen und in der Ostsee teilweise in Anspruch nahm, ohne dabei ihren Rechtsanspruch aufzugeben.

Der Grenzverlauf der Bundesrepublik ist heute bis auf Teile des Bodensees festgelegt.

Liste der Länder

Die oft als „Bundesländer“ bezeichneten Gliedstaaten der Bundesrepublik Deutschland werden offiziell als Länder bezeichnet.

 

Land  

Landes-
hauptstadt

Fläche
(km²)  

Einwohner
(× 1000)  

Bevölkerungs-
dichte
(EW/km²)  

Baden-Württemberg

Stuttgart

35.752

10.749

301

Bayern

München

70.552

12.520

177

Berlin ¹

892

3416

3834

Brandenburg

Potsdam

29.479

2535

86

Bremen ²

Bremen

404

663

1640

Hamburg ¹

755

1770

2344

Hessen

Wiesbaden

21.115

6072

288

Mecklenburg-Vorpommern

Schwerin

23.180

1679

72

Niedersachsen

Hannover

47.624

7971

167

Nordrhein-Westfalen

Düsseldorf

34.085

17.996

528

Rheinland-Pfalz

Mainz

19.853

4045

204

Saarland

Saarbrücken

2569

1036

404

Sachsen

Dresden

18.416

4220

229

Sachsen-Anhalt

Magdeburg

20.446

2412

118

Schleswig-Holstein

Kiel

15.799

2837

180

Thüringen

Erfurt

16.172

2289

142

gesamt (16)

 

357.093

82.217

230

 

 

Stand der Einwohner- und Bevölkerungszahlen: 31. Dezember 2007
Quelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder (abgerufen am 17. November 2008)
 

¹ Die Stadtstaaten Berlin und Hamburg bestehen ausschließlich aus den gleichnamigen Gemeinden.
² Bremen gilt als Stadtstaat, jedoch besteht das Land Bremen aus den Gemeinden Bremen und Bremerhaven.

 

 

Gemeinden

Zweisprachiges Ortsschild der Stadt Bautzen

Die Gemeinden sind die kleinsten selbständigen Gebietskörperschaften der politischen Gebietsgliederung. Sie sind, ausgenommen von den meisten kreisfreien Städten, in Gemeindeverbänden organisiert. Die Gemeinden unterliegen dem jeweiligen Kommunalrecht eines der 16 Bundesländer und sind daher nicht deutschlandweit gleich organisiert. Einzig die Kreisstadt als Verwaltungssitz eines Landkreises findet man deutschlandweit. Die Einheitsgemeinden Berlin und Hamburg sind als Stadtstaaten gleichzeitig auch Bundesländer.

Parteienlandschaft

Das politische Spektrum in Deutschland wird maßgeblich durch die im Deutschen Bundestag vertretenen Parteien geprägt, es sind derzeit in fünf Fraktionen sechs Parteien vertreten: CDU/CSU, gemeinsame Fraktion der Unionsparteien; Fraktionen mit einer Partei sind die SPD, die FDP, Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen.

Nahezu allen einflussreichen Parteien stehen – mehr oder weniger selbständig – Jugendorganisationen zur Seite. Die wichtigsten sind die Junge Union (CDU/CSU), die Jusos (SPD), die Jungen Liberalen (FDP), Linksjugend ['solid] (Die Linke) sowie die Grüne Jugend (Bündnis 90/Die Grünen).

Außen- und Sicherheitspolitik

Die wichtigsten Leitlinien deutscher Außenpolitik sind die Westbindung und die europäische Integration. Deutschland hat am Aufbau europäischer Organisationen einen entscheidenden Anteil; Ziel war dabei auch, den Nachbarn Angst vor Deutschland zu nehmen und die Beschränkungen durch die Besatzungsmächte überflüssig zu machen. Die Bundesrepublik ist seit 1950 Mitglied des Europarates und unterschrieb 1957 die Römischen Verträge, den Grundstein für die heutige Europäische Union. Zentraler Aspekt für die Sicherheitspolitik und Ausdruck der Westbindung ist die Mitgliedschaft in der NATO, der die Bundesrepublik 1955 beitrat.

Während des Kalten Krieges war der Spielraum deutscher Außenpolitik begrenzt. Als eines der wichtigsten Ziele galt die Wiedervereinigung. Militäreinsätze im Ausland kamen nicht in Frage. Laut Grundgesetz darf sich die Bundeswehr an Angriffskriegen nicht beteiligen, ihre Aufgabe besteht lediglich in der Landes- und Bündnisverteidigung. Durch die der sozialliberalen Koalition ab 1969 initiierte „Neue Ostpolitik“ unter dem Motto Wandel durch Annäherung, die zunächst von wichtigen Verbündeten sehr skeptisch betrachtet wurde, konnten dennoch eigenständige politische Akzente gesetzt werden. Später wurde diese Politik grundsätzlich auch von der liberalkonservativen Kohl-Regierung seit 1982 fortgesetzt.

Seit der Wiedervereinigung hat Deutschland seine außenpolitischen Grundsätze erweitert und einen Weg zu größerer internationaler Verantwortung eingeschlagen. So nimmt die Bundeswehr seit 1991 mit Zustimmung des Bundestages und zusammen mit verbündeten Armeen an verschiedenen friedenserhaltenden und -erzwingenden Einsätzen auch außerhalb Deutschlands und des Territoriums der NATO-Verbündeten teil (Out-Of-Area-Einsätze).

Traditionell spielt Deutschland zusammen mit Frankreich eine führende Rolle in der Europäischen Union. Deutschland treibt die Bemühungen voran, über die Wirtschafts- und Währungsunion hinaus ein einheitliches und wirkungsvolles System der europäischen Außen- und Sicherheitspolitik zu schaffen.

Weitere außenpolitische Ziele sind die Verwirklichung des Kyoto-Protokolls zum Klimaschutz sowie die weltweite Anerkennung des Internationalen Strafgerichtshofs. Bedeutendes Interesse hat Deutschland auch an einer friedlichen Lösung des Nahostkonflikts. Aufgrund der schwierigen Materie und den Begrenzungen deutscher Politik besteht der Beitrag vor allem in der Bereitstellung informeller Kontaktmöglichkeiten zwischen den beteiligten Parteien.

Die Bundesregierung lehnte den Irakkrieg 2003 ab, da sie die Existenz von Massenvernichtungswaffen bezweifelte, eine diplomatische Lösung bevorzugte und um erhebliche Gefahren für die politische Stabilität des gesamten als fragil eingestuften Raumes fürchtete. Dafür wurde sie von wichtigen Verbündeten stark kritisiert. Zusammen mit den Verbündeten Großbritannien und Frankreich bemüht sich die Bundesrepublik, den Iran im Dialog dazu zu bewegen, auf die Weiterführung seines Kernenergieprogramms zu verzichten.

Die Bundesregierung strebt einen ständigen Sitz im Sicherheitsrat der Vereinten Nationen an. Die Durchsetzung dieses Zieles wird jedoch aufgrund des Widerstands anderer, teils verbündeter Staaten erschwert und hat nur geringe Aussicht auf Erfolg. So würden zwar Frankreich und Großbritannien die G4-Staaten (Deutschland, Indien, Japan und Brasilien) grundsätzlich unterstützen; jedoch beziehen die USA zu einem deutschen Sitz bisher keine Stellung.

Im Jahr 2006 veröffentlichte das Bundesministerium der Verteidigung ein neues Weißbuch, welches die Einbettung der Bundeswehr in friedenssichernde Maßnahmen auch in entlegenen Regionen der Erde vorsieht.

Militär

Leopard 2A5

Nach ihrer Gründung 1949 durfte die Bundesrepublik Deutschland zunächst keine eigenen Streitkräfte aufstellen. Unter dem Eindruck des Koreakrieges und der sowjetischen Politik in Osteuropa wurde es der Bundesrepublik im Rahmen der Wiederbewaffnung gestattet, zunächst 1951 eine Grenzschutzpolizei und 1955 Streitkräfte aufzustellen, um der NATO beizutreten. Nach der Wiedervereinigung wurden Teile der Nationalen Volksarmee der DDR in diese Streitkräfte eingegliedert.

Die als Bundeswehr bezeichnete militärische Gesamtorganisation besteht aus den Streitkräften und ihrer Verwaltung. Die Streitkräfte gliedern sich in die Teilstreitkräfte Heer, Luftwaffe und Marine und die unterstützenden Organisationsbereiche Streitkräftebasis und Zentraler Sanitätsdienst.

In der Bundeswehr dienten im Dezember 2008 250.000 Soldaten und 120.000 zivile Mitarbeiter. Seit 2001 haben auch Frauen uneingeschränkten Zugang zum Dienst in den Streitkräften. Ihr Anteil beträgt 7,9 Prozent der Soldaten (Stand: 2007). Die Bundesrepublik Deutschland gibt im Jahr 2009 31,1 Milliarden Euro für die Bundeswehr aus, was einen Anteil von etwa 1,2 Prozent am Bruttoinlandsprodukt entspricht. Dies liegt unter dem Durchschnitt der NATO-Mitgliedsstaaten von 2,3 Prozent.

Es besteht seit 1956 eine grundsätzliche Wehrpflicht für Männer, der Dienst dauert neun Monate. Alternativ kann als Ersatz ein Zivildienst (Dauer ebenfalls neun Monate), ein Auslandsjahr (zwölf Monate) oder eine mindestens sechsjährige Mitarbeit im Katastrophenschutz oder in der Feuerwehr abgeleistet werden.

Bis 2005 waren auf dem US-Stützpunkt Ramstein und dem Luftwaffenstützpunkt Büchel (beide in Rheinland-Pfalz) noch 150 US-amerikanische Kernwaffen stationiert. Heute lagern noch 20 Sprengköpfe in Büchel, an deren Einsatzplanung Deutschland im Rahmen der nuklearen Teilhabe beteiligt ist.

Polizei und Nachrichtendienste

Zunehmend werden seit 2005 alte grün-weiße Polizeifahrzeuge durch blau-silberne ersetzt.

Polizei

Zuständig für die Innere Sicherheit der Bundesrepublik sind die Polizeien der Länder, welche zum Teil in Vollzugs- und Ordnungspolizei geteilt werden. Dabei übernimmt die Ordnungspolizei verwaltungstechnische Aufgaben, während die Vollzugspolizei den Großteil der Aufgaben zur Gefahrenabwehr übernimmt. Zur Vollzugspolizei gehören etwa die Schutzpolizei, die Bereitschaftspolizei sowie die Kriminalpolizei. Der Kriminalpolizei steht zudem das Bundeskriminalamt beziehungsweise die einzelnen Landeskriminalämter vor. Das Bundeskriminalamt ist direkt dem Bundesministerium des Innern unterstellt und damit die höchste Ermittlungsbehörde in Deutschland. Zur Bundespolizei (ehemals Bundesgrenzschutz) gehören unter anderem die Spezialeinheit GSG 9 der Bundespolizei sowie die Mobile Fahndungseinheit.

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