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Flagge
1919–1933
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Reichswappen
1919–1935
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Verfassung |
Verfassung des
Deutschen Reiches
vom 11. August
1919 |
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Amtssprache |
Deutsch |
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Hauptstadt |
Berlin |
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Regierungsform |
präsidentiell-parlamentarisch |
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Reichspräsidenten
- 1919 bis 1925
- 1925 bis 1934 |
Friedrich Ebert
Paul von Hindenburg |
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Reichskanzler
- 1919
- 1919 bis 1920
- 1920
- 1920 bis 1921
- 1921 bis 1922
- 1922 bis 1923
- 1923
- 1923 bis 1925
- 1925 bis 1926
- 1926 bis 1928
- 1928 bis 1930
- 1930 bis 1932
- 1932
- 1932 bis 1933 |
Philipp Scheidemann
Gustav Bauer
Hermann Müller
Constantin Fehrenbach
Joseph Wirth
Wilhelm Cuno
Gustav Stresemann
Wilhelm Marx
Hans Luther
Wilhelm Marx
Hermann Müller
Heinrich Brüning
Franz von Papen
Kurt von Schleicher |
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Fläche |
468.787 km² |
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Einwohnerzahl
1925 |
62.411.000 Einw. |
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Bevölkerungsdichte
1925
1933 |
133 Einw./km²
139 Einw./km² |
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Proklamation des deutschen
Nationalstaates |
18. Januar 1871 |
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Nationalhymne |
Deutschlandlied |
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Nationalfeiertag |
11. August
Unterzeichnung der
demokratischen Verfassung |
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Währung |
1 Reichsmark = 100
Reichspfennig |
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Zeitzone |
UTC+1 MEZ |
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Karte |
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Als Weimarer Republik bezeichnet man das
Deutsche Reich in der Epoche zwischen dem 9. November 1918
(Novemberrevolution) und der am 29. Januar 1933 beginnenden Zeit der
nationalsozialistischen Diktatur. Während dieser Zeit war das Reich ein
demokratischer Bundesstaat, nach der Reichsverfassung vom 11. August
1919 eine Mischform aus präsidialem und parlamentarischem
Regierungssystem. Die Bezeichnung erhielt die auf nationalstaatlicher
Ebene erste deutsche Republik nach der thüringischen Stadt Weimar, dem
Tagungsort der verfassunggebenden Nationalversammlung.
Die Zeit der Weimarer Republik 1919–1933 nimmt den
größeren Teil der deutschen Zwischenkriegszeit ein. Ihre Gründung war
nach der Märzrevolution von 1848 der zweite (und erste erfolgreiche)
Versuch, eine liberale Demokratie in Deutschland zu etablieren. Sie
scheiterte mit der Machtübernahme durch die NSDAP, die eine totalitäre
Diktatur errichtete. Die schon unter Zeitgenossen verbreitete These, der
Staat von Weimar sei eine „Demokratie ohne Demokraten“ gewesen, ist nur
bedingt richtig, weist aber auf ein wesentliches Strukturproblem hin: Es
gab keinen tragfähigen Verfassungskonsens, der alle Teile des
politischen Spektrums von rechts bis links eingebunden hätte. Vom
Kaiserreich übernommene Institutionen – Verwaltung, Justiz und vor allem
das Militär – wurden nicht demokratisiert. Obwohl es auch
demokratiefeindliche Bestrebungen von Seiten der politischen Linken gab,
scheiterte die Weimarer Republik größtenteils an den antidemokratischen
Kräften von rechts. Die Republik musste seit ihren Anfängen an zwei
Fronten kämpfen. Am Ende verfügten die Parteien, die die
parlamentarische Demokratie ablehnten – NSDAP und DNVP einerseits sowie
die KPD andererseits – über die Mehrheit im Reichstag.
Die meisten Parteien hatten von ihren unmittelbaren
Vorgängern im Deutschen Kaiserreich die ideologische Ausrichtung
übernommen und vertraten weitgehend die Interessen ihrer jeweiligen
Klientel – auch wenn es abgesehen von SPD und Zentrum keine namentliche
Kontinuität gab. Die Zersplitterung der Kräfte und Aufteilung nach
Interessengruppen wie Arbeiterbewegung oder Katholiken wurde (negativ)
Partikularismus genannt. Das parlamentarische Regierungssystem
einerseits und das die Parteienzersplitterung begünstigende reine
Verhältniswahlrecht andererseits erforderten aber die Fähigkeit,
Verantwortung zu übernehmen und Kompromisse zu schließen. Die Parteien
der Weimarer Koalition (SPD, Zentrum und DDP) – so genannt, weil
sie die erste Regierungskoalition in der Weimarer Nationalversammlung
bildeten – verloren die absolute Mehrheit bereits mit der ersten
Reichstagswahl von 1920 und konnten sie nie wieder erlangen. In 14
Jahren gab es 20 Kabinettswechsel; elf Minderheitenkabinette regierten
abhängig von der Duldung durch eine Mehrheit des Reichstags, am Ende
sogar unter Ausschaltung des Reichstags nur durch die Gnade des
Reichspräsidenten und mit Hilfe von Notverordnungen nach Artikel 48 Abs.
2 der Verfassung anstelle von Gesetzen. Meist war im Reichstag eine
Vielzahl von bis zu 17 verschiedenen Parteien vertreten, selten waren es
weniger als elf.
Die junge Demokratie trat ein schweres Erbe an:
- Die Parteien
und Politiker waren nicht auf die Regierungsübernahme vorbereitet.
Im Kaiserreich hatte es keinen Zwang zur Koalitionsbildung gegeben,
da die Regierung vom Parlament unabhängig war. Die Parteien hatten
nicht gelernt, Kompromisse zu schließen und vertraten nur ihre
Wähler. Die Parteien hatten auch keinen Rückhalt in der Bevölkerung,
sie galten als notwendiges Übel, nicht vertrauenswürdig und nicht am
Allgemeinwohl, sondern am eigenen interessiert. Alternativen zum
Parteienparlamentarismus boten einerseits Ermächtigungsgesetze
(hauptsächlich 1923 und schließlich 1933) und andererseits die
Besetzung von Regierungsressorts und verantwortlichen Stellen mit
parteilosen beziehungsweise „überparteilichen“ Fachleuten und
Beamten.
- Verwaltung und
Justiz rekrutierten sich aus dem Personal der Kaiserzeit, auf eine
grundlegende Demokratisierung des Beamtenapparats wurde verzichtet –
nur das größte Land Preußen bildete zunehmend eine Ausnahme. Viele
Richter urteilten politisch voreingenommen: Rechte Straftäter
konnten mit wesentlich milderen Urteilen rechnen als linke – worauf
bereits der zeitgenössische Statistiker Emil Julius Gumbel
aufmerksam machte.
- Im
Ebert-Groener-Pakt unterstellte sich die Heeresführung der neuen
Regierung und sicherte ihr gleichzeitig militärische Unterstützung
gegen linksradikale Revolutionäre zu. Die spätere Reichswehr entzog
sich jedoch unter dem Kommando des Generals Hans von Seeckt
weitgehend der demokratischen Kontrolle und führte eine
Parallelexistenz als „Staat im Staate“.
- Die alten
Herrscher hatten die Macht früh genug übergeben, um mit der
Dolchstoßlegende die Kriegsniederlage und den Friedensvertrag, das
so genannte „Versailler Diktat“ oder die Schande von
Versailles, den neuen demokratischen Machthabern in die Schuhe
schieben zu können.

Invalide aus dem Ersten Weltkrieg,
Berlin 1923
- Der Erste
Weltkrieg hinterließ schwere ökonomische und soziale Lasten, die nur
teilweise von der Sozialpolitik gelindert werden konnten.
Insbesondere die faktische Enteignung vieler Bürger durch die
Hyperinflation und die nach dem Versailler Vertrag geforderten
Reparationen erwiesen sich auch als psychologische Belastung und
lieferten den nationalistischen Gegnern der Republik Munition für
ihre Agitation gegen die „Erfüllungspolitik“.
Entwicklung
der Weimarer Republik
- In den
Krisenjahren von 1919–1923 hatte die Republik mit den
unmittelbaren Kriegsfolgen, einer Hyperinflation und zahlreichen
Umsturzversuchen zu kämpfen
- In den
Goldenen Zwanzigern von 1924–1929 erreichte sie eine gewisse
Stabilität, wirtschaftliche Erholung und die außenpolitische
Anerkennung
- Die
Weltwirtschaftskrise und der Aufstieg der Nationalsozialisten
zwischen 1929 und 1933 mündeten in Agonie und Untergang der
Republik.
Gründung
der Republik

Ausrufung der Republik:
Der SPD-Politiker Philipp Scheidemann spricht aus einem Fenster
des Reichstagsgebäudes zum Volk, 9. November 1918
Die Weimarer Republik ging aus der Novemberrevolution
am Ende des Ersten Weltkrieges hervor. Die republikanische Staatsform
war als innenpolitischer Impuls das Ergebnis der politischen und
militärischen Niederlage des Kaiserreiches. Der mit Kriegsbeginn
eingetretene Burgfrieden, der die seit den Zeiten des
Sozialistengesetzes ausgegrenzten Sozialdemokraten einschloss, stand
seit der Gründung der USPD zunehmend in Frage. Mit abnehmender
Siegeszuversicht und angesichts von Versorgungsnöten schwanden
andererseits auch die gesellschaftliche Integrationskraft der Monarchie
und das Prestige der militaristischen Herrschaftsordnung des
Kaiserreiches.
Die letzte Regierung des Deutschen Kaiserreiches unter
Prinz Max von Baden hatte mit den Oktoberreformen selbst noch die
Parlamentarisierung der Reichsverfassung vorgenommen, um außenpolitisch
die Siegermächte zu günstigen Friedensbedingungen zu bewegen. Die
Reformen hin zu einer parlamentarischen Demokratie waren außerdem eine
Vorbedingung für Friedensverhandlungen seitens der Alliierten,
insbesondere des US-Präsidenten Woodrow Wilson. Er hatte in einer
Antwortnote auf das deutsche Waffenstillstandsgesuch im Oktober 1918
deutlich gemacht, dass mit den militärischen Beherrschern und
monarchistischen Autokraten nicht über Friedensbedingungen verhandelt
würde. Andernfalls wäre der vollständige militärische Zusammenbruch des
Kaiserreichs unvermeidlich gewesen. Die Entscheidung der kaiserlichen
Marineleitung, nach Bekanntmachung des Waffenstillstandsgesetzes noch
eine Schlacht mit der englischen Flotte zu suchen, löste den
Matrosenaufstand von Kiel und die Novemberrevolution aus, die das
Schicksal des kaiserlichen Regimes endgültig besiegelte.
Am 9. November 1918 gab Max von Baden gegen 12 Uhr
eigenmächtig die Abdankung Kaiser Wilhelms II. bekannt und übergab dem
Vorsitzenden der Mehrheitssozialdemokraten, Friedrich Ebert, eine Stunde
später, verbunden mit seinem eigenen Rücktritt, das Reichskanzleramt. Am
gleichen Tag gegen 14 Uhr rief Philipp Scheidemann eine demokratische
Deutsche Republik aus. Ungefähr zeitgleich proklamierte der Sprecher
des Spartakusbundes Karl Liebknecht im Berliner Tiergarten und etwa zwei
Stunden später nochmals vom Berliner Stadtschloss aus die Freie
Sozialistische Republik. Am Abend des Tages sicherte sich Friedrich
Ebert die Unterstützung der neuen Obersten Heeresleitung unter General
Wilhelm Groener (Ebert-Groener-Pakt). Der am Folgetag gebildete
sechsköpfige Rat der Volksbeauftragten, die provisorische Regierung aus
je drei MSPD- und USPD-Vertretern unter Eberts Vorsitz, geriet in einen
inneren Konflikt, der die zukünftige Staatsform betraf. Die radikalere
USPD forderte eine Revolution und einen Sozialstaat. Die MSPD jedoch
strebte rasche Neuwahlen zu einer verfassunggebenden Nationalversammlung
an, die die Idee der Demokratie als Grundlage haben sollte.
Auf dem Berliner Reichsrätekongress vom 16. bis zum
21. Dezember 1918 entschied sich eine deutliche Mehrheit der Delegierten
gegen eine sofortige Sozialisierung (344 zu 98 Stimmen) und für
frühestmögliche Wahlen zur Nationalversammlung (ca. 400 zu 50 Stimmen).
Gleichwohl hielten der Spartakusbund und ihm nahestehende Gruppen der
Rätebewegung, z. B. Revolutionäre Obleute, am Ziel einer Räterepublik
fest.
Am 29. Dezember zerbrach die Übergangsregierung am
Streit um das Vorgehen Eberts in den Weihnachtsunruhen, bei denen es zu
Schießereien mit Toten gekommen war. Daraufhin beauftragte Ebert am 7.
Januar 1919 Gustav Noske mit dem militärischen Schutz seiner
Restregierung. Dieser ließ den so genannten Spartakusaufstand gegen die
Entmachtung des arbeiterfreundlichen Berliner Polizeipräsidenten vom 8.
bis 10. Januar 1919 mit Hilfe der Reichswehr und Freikorps
niederschlagen. Im Verlauf der gegenrevolutionären „Säuberungen“ durch
diese Truppen wurden Rosa Luxemburg und Karl Liebknecht am 15. Januar
1919 von Angehörigen der Garde-Kavallerie-Schützen-Division ermordet.
Krisenjahre
Von Anfang an musste sich die junge Republik mit den
Angriffen der extremen Rechten und Linken auseinandersetzen. Die Linke
warf den Sozialdemokraten wegen ihres Zusammengehens mit den alten
Eliten Verrat an den Idealen der Arbeiterbewegung vor; die Rechte machte
die Anhänger der Republik für die Niederlage im Ersten Weltkrieg
verantwortlich und verunglimpfte sie als „Novemberverbrecher“, nach der
Dolchstoßlegende hatten sie das im Felde unbesiegte deutsche Heer
mit der Revolution von hinten erdolcht.

Kapp-Putsch 1920 in Berlin:
Soldaten hissen die Kriegsflagge der kaiserlichen Marine,
die sie dem demokratischen Schwarz-Rot-Gold vorziehen
Der Kapp-Putsch vom März 1920 stellte die Republik auf
eine erste Bewährungsprobe. Freikorps (welche aufgrund der
Forderungen des Versailler Vertrages aufgelöst werden sollten) besetzten
unter der Führung von General von Lüttwitz das Berliner
Regierungsviertel und ernannten den ehemaligen preußischen
Generallandschaftsdirektor Wolfgang Kapp zum Reichskanzler. Die legale
Regierung zog sich zunächst nach Dresden und anschließend nach Stuttgart
zurück und rief von dort aus zum Generalstreik gegen die Putschisten
auf. Der Putsch scheiterte rasch; entscheidend für die Niederlage war
die Weigerung der Ministerialbürokratie, den Anordnungen Kapps Folge zu
leisten. Die Reichswehr hatte sich demgegenüber abwartend verhalten
(Hans von Seeckt: „Reichswehr schießt nicht auf Reichswehr“). Sie
verhielt sich dabei nicht entsprechend dem Ebert-Groener-Pakt. Die
Regierung konnte sich der Unterstützung durch die Reichswehr nicht
sicher sein.
Nahezu gleichzeitig mit dem Kapp-Putsch erschütterte
ein kommunistischer Aufstandsversuch das Ruhrgebiet; er wurde von
Reichswehr und Freikorps blutig niedergeschlagen, ebenso weitere
Aufstände in Mitteldeutschland, Thüringen und Hamburg.
Am 16. April 1922 vereinbarten Deutschland und die
Russische Sozialistische Föderative Sowjetrepublik (Gründungsmitglied
der Ende des Jahres neu gegründeten Sowjetunion) im Vertrag von Rapallo
diplomatische und wirtschaftliche Beziehungen, militärische
Zusammenarbeit und einen Verzicht auf Entschädigungszahlungen. Der
Vertrag verärgerte die Westmächte, insbesondere Frankreich.
Nachdem am 26. August 1921 der Unterzeichner des
Waffenstillstandsabkommens und Finanzminister Matthias Erzberger einem
Attentat zum Opfer gefallen war, ermordeten rechtsextreme Offiziere aus
der Organisation Consul den für den Rapallo-Vertrag verantwortlichen
Außenminister Walther Rathenau am 24. Juni 1922. Rathenau war einer der
bedeutendsten Politiker beim Aufbau der Weimarer Republik und
gleichzeitig eine der wenigen intellektuellen Integrationsfiguren. Der
Mordanschlag stürzte den jungen Staat sowohl innen- als auch
außenpolitisch in eine schwere Krise, als Reaktion wurde ein Gesetz zum
Schutze der Republik verabschiedet. Sein Ziel, die Ausschaltung der
Nachfolgerorganisationen der Freikorps, wurde aber nicht erreicht.
Ein Verzug bei den Reparationszahlungen führte Anfang
1923 zur Ruhrbesetzung, in deren Zusammenhang dann im Rheinland und in
der Pfalz separatistische Bewegungen mit der kurzfristigen Gründung der
Rheinischen Republik auftraten. Der von der Regierung ausgerufene
passive Widerstand verursachte stark steigende Kosten, die der
parteilose Reichskanzler Wilhelm Cuno durch vermehrten Geldumlauf zu
decken versuchte. Der volkswirtschaftliche Gesamtschaden der
Ruhrbesetzung belief sich auf 3,5 bis 4 Milliarden Goldmark. Der Wert
der Papiermark fiel immer schneller.

Geldscheine zu einer Million Mark,
als Notizblock verwendet, Oktober 1923
Am 3. September 1923 stand der Wechselkurs für einen
US-Dollar noch bei knapp zehn Millionen Mark, Ende des Monats waren es
dann schon 160 Millionen Mark. Wenig später kostete ein Dollar
Milliarden- und Billionenbeträge. Aus der Inflation, die schon während
der Kriegszeit eingesetzt hatte, wurde eine Hyperinflation. Der neue
Reichskanzler Gustav Stresemann (DVP) beendete schließlich den passiven
Widerstand im Ruhrgebiet und löste das Problem der Inflation durch eine
neue Währung. Die Einführung der Rentenmark (1 Rentenmark = 1
Billion Papiermark bei 4,20 Rentenmark für den Dollar) beendete diese
Entwicklung. Zu den Verlierern der Inflation gehörten vor allem die
kleinen Sparer und Rentenbezieher. Sachwertbesitzer und Industrielle
(wie Hugo Stinnes), die Kredite mit entwertetem Geld zurückzahlen
konnten, profitierten. Auch Landwirte gehörten zu den Gewinnern, da ihre
Schulden an Wert verloren (siehe auch: Deutsche Inflation 1914
bis 1923).
Nach der Niederschlagung der Münchner Räterepublik
wurde das Land Bayern zu einem Sammelbecken von rechtskonservativen und
nationalsozialistischen Kräften; von dieser „Ordnungszelle“ aus
erstrebten sie die Befreiung Deutschlands vom „marxistischen Chaos“. Das
Ende des Widerstandes gegen die Ruhrbesetzung diente der bayerischen
Regierung als Vorwand, Gustav Ritter von Kahr zum Generalstaatskommissar
mit diktatorischen Vollmachten nach Artikel 48 der Weimarer Verfassung
zu ernennen. Dieser und der bayerische Wehrkreiskommandeur Otto von
Lossow spielten eine zweideutige Rolle im von Adolf Hitler nach
italienischem Vorbild geplanten „Marsch auf Berlin“. Als Reaktion auf
diesen Putschversuch (Hitler-Ludendorff-Putsch) zur Errichtung einer
Rechtsdiktatur, verhängte Reichspräsident Ebert seinerseits den
Ausnahmezustand (Art. 48 Abs. 2). General Hans von Seeckt, der Chef der
Heeresleitung, der mit Gustav Ritter von Kahr sympathisierte, konnte
eine so genannte Reichsexekution (Art. 48 Abs. 1) allerdings verhindern.
Goldene
Zwanziger

Nicht zuletzt in der Kultur- und Alltagsgeschichte
spricht man von den "Goldenen Zwanzigern".
Tanztee mit Jazzband, Berliner Hotel "Esplanade" 1926
Trotz aller Spannungen und Konflikte, die die junge
Republik zu meistern hatte, schien die Demokratie zunehmend erfolgreich.
Die Neuordnung der Währung und die im Gefolge des Dawes-Plans ins Land
strömenden US-amerikanischen Kredite leiteten eine Phase relativer
wirtschaftlicher und politischer Stabilisierung ein, die so genannten
Goldenen Zwanziger Jahre. Dazu trug bei, dass Stresemann unter
wechselnden Regierungen Außenminister blieb und mit seinem französischen
Kollegen Aristide Briand eine erste noch vorsichtige Politik der
Annäherung einleitete. Gleichzeitig versuchte er, schrittweise eine
Revision des Versailler Vertrages zu erreichen und Deutschland wieder
als gleichberechtigten Partner in die internationale Gemeinschaft zurück
zu führen. Die Aufnahme in den Völkerbund und die Verträge von Locarno
sind als erste Erfolge auf diesem Wege anzusehen. Mit dem Berliner
Vertrag, der ein deutsch-sowjetisches Freundschafts- und
Neutralitätsbündnis darstellte, versuchte der Reichsaußenminister
Befürchtungen über eine einseitige deutsche Westbindung
entgegenzuwirken. Solche Sorgen hatte es in der Sowjetunion, aber auch
in Deutschland selbst gegeben.
Weitere Stationen auf dem Weg der Aussöhnung mit den
ehemaligen Kriegsgegnern bildeten die Unterzeichnung des
Briand-Kellogg-Pakts, der die Ächtung des Kriegs als Instrument der
Politik zum Inhalt hatte, und – trotz erheblicher Widerstände von
rechter Seite, die in einem Volksbegehren mündeten – die Annahme des
Young-Plans, der eine endgültige Regelung der Reparationsfrage
darstellte und Voraussetzung für die vorzeitige Räumung des Rheinlands
von alliierter Besatzung war.
Auch der Abschluss von Wirtschaftsverträgen mit
Ungarn, Rumänien und Bulgarien im Jahr 1927 stärkte das Ansehen der
Weimarer Republik im Ausland.
Innenpolitisch gelang es, die republikfeindliche
Deutschnationale Volkspartei (DNVP) in die Regierungsverantwortung
einzubinden. Bei der Reichstagswahl im Dezember 1924 erhielten die
völkischen Parteien mit 0,9 Millionen Stimmen eine Million Stimmen
weniger als noch im Mai. Auch die Wahl des greisen Generalfeldmarschalls
Paul von Hindenburg 1925 zum Reichspräsidenten, der sich vor der Wahl
die Zustimmung Wilhelms II. holte, wirkte nicht unmittelbar
republikgefährend, obwohl Hindenburg sich in einem mit nationalistischen
und antisozialdemokratischen Argumenten geführten Wahlkampf gegen
Wilhelm Marx, den Kandidaten der Weimarer Parteien, durchgesetzt hatte (siehe:
Reichspräsidentenwahl 1925). Die Reichspräsidentenwahl war notwendig
geworden, nachdem 1924 dem bisherigen Reichspräsidenten Ebert im
Dolchstoßprozess vorgeworfen worden war, durch seine Beteiligung an den
Streiks während des Weltkriegs habe er Landesverrat begangen. Ebert ließ
deshalb eine Blinddarmentzündung nicht rechtzeitig behandeln und starb
daran. Hindenburgs Wahl war allerdings Ausdruck einer politischen
Gewichtsverschiebung nach rechts, was sich unter anderem in der von ihm
1926 erlassenen Flaggenverordnung zeigte, die es deutschen
Auslandsvertretungen erlaubte, neben der schwarz-rot-goldenen
Reichsflagge die schwarz-weiß-rote Handelsflagge des Kaiserreichs zu
hissen. Auch hatte er sich 1926 gegen den Entwurf eines von der
Verfassung angekündigten Ausführungsgesetzes zum Artikel 48 der
Verfassung gewandt, welches Beschränkungen der präsidialen Vollmachten
herbeigeführt hätte.

Propagandawagen zur
Fürstenenteignung 1926
Zu einer heftigen Auseinandersetzung kam es 1925 und
1926 um die Behandlung des Vermögens der früher regierenden
Fürstenhäuser (siehe: Fürstenenteignung). Dieses Vermögen war bei
der Revolution beschlagnahmt, aber nicht enteignet worden. Es kam zu
gerichtlichen Auseinandersetzungen, bei denen die noch monarchistische
Justiz eher auf Seiten der Fürstenhäuser stand. Die DDP brachte
daraufhin im Reichstag einen Gesetzentwurf ein, der den einzelnen
Ländern die Regelung der Auseinandersetzungen unter Ausschluss des
Rechtsweges gestattet hätte. Die KPD machte daraufhin das erste Mal in
der Weimarer Republik von der Möglichkeit Gebrauch, ein Gesetz durch
Volksbegehren und Volksentscheid zu erreichen, die SPD schloss sich ihr
an. Der Gesetzentwurf der KPD sah eine entschädigungslose Enteignung der
Fürstenhäuser zu Gunsten Bedürftiger vor. Der Entwurf erhielt beim
Volksbegehren mit über 12 Millionen Unterschriften, die Zustimmung von
fast einem Drittel der Stimmberechtigten. Da der Reichstag den
Gesetzesentwurf ablehnte, kam es zu einem Volksentscheid, bei dem die
Mehrheit der Stimmberechtigten benötigt wurde. Bei dem Entscheid
scheiterte der Entwurf, da er nur von 36,4 % der Stimmberechtigten
(14,46 Mio. Stimmen, Hindenburg hatte bei seiner Wahl 14,66 Mio. Stimmen
erhalten) unterstützt wurde, allerdings hatten auch nur 1,5 % der Wähler
mit Nein gestimmt. Ein Problem bei der Abstimmung war der Aufruf
der rechten Parteien zum Wahlboykott, so dass die Wahl nicht mehr geheim
war, da man bei einer Stimmabgabe von einer Unterstützung des Vorschlags
ausgehen konnte. Aus diesem Grund nahmen, vor allem im ländlichen Raum,
Stimmberechtigte aus Furcht nicht am Volksentscheid teil. Der
Volksentscheid führte zu einer Beteiligung großer Bevölkerungsteile an
einer wichtigen Entscheidung, aber war auch eine Misstrauenserklärung an
das parlamentarische System und destabilisierte dieses weiter. Auf
diesen Effekt zielten später bei ihrem Volksbegehren die rechten
Parteien.
Insgesamt waren auch diese Jahre nur eine Phase der
relativen, nicht der absoluten Stabilisierung. Auch in diesen Jahren
besaßen nur zwei Regierungen eine Mehrheit im Parlament, und die
Koalitionen mit Mehrheit waren immer in der Gefahr zu zerbrechen, keine
Regierung überstand eine komplette Legislaturperiode. Die Parteien
fühlten sich weniger dem Allgemeinwohl als vielmehr ihrer Klientel oder
dem eigenen Erfolg verpflichtet. Auch die Weichen für die
Wirtschaftskrise wurde in diesen Jahren gelegt, da es im Außenhandel ein
Ungleichgewicht gab, welches durch kurzfristige Auslandkredite
ausgeglichen wurde. Als diese Kredite abgezogen wurden kam es zum
Zusammenbruch der Wirtschaft.
Untergang
ab 1929

Verfassungsfeier im Berliner
Stadion, 11. August 1929
Alle Hoffnungen auf eine langfristige Stabilisierung
der ersten deutschen Demokratie erwiesen sich als vergeblich. Der Tod
Gustav Stresemanns im Oktober 1929 markiert den Anfang vom Ende der
Weimarer Republik. In der DNVP hatten sich die stramm
antirepublikanischen Kräfte um den Medienzaren Alfred Hugenberg
durchgesetzt, der zusammen mit Adolf Hitler und Franz Seldte vom
Stahlhelm („bewaffneter Arm“ der DNVP) 1929 den Volksentscheid gegen den
Young-Plan initiierte. Der Volksentscheid scheiterte zwar, machte aber
die Nationalsozialisten in weiten Kreisen des konservativen Bürgertums
salonfähig.
Von entscheidender Bedeutung für die Radikalisierung
der Politik war schließlich die Weltwirtschaftskrise, die Deutschland
sehr viel härter traf als andere europäische Staaten. Nach dem Absturz
der Wall Street wurden viele kurzfristige Auslandskredite aus
Deutschland abgerufen. Daraufhin brach die deutsche Wirtschaft ein, die
ohnehin schon unter geringer internationaler Wettbewerbsfähigkeit und
einem dadurch hervorgerufenen hohen Handelsbilanzdefizit und den
Reparationen zu leiden hatte. Die Krise in der Exportwirtschaft griff
schnell auf die Binnenkonjunktur über. Durch die einsetzende
Massenarbeitslosigkeit verschlechterte sich die soziale und
wirtschaftliche Lage dramatisch. Am Ende der Weimarer Republik im Jahr
1933 zählte man insgesamt sechs Millionen offizielle Arbeitslose, dies
entsprach einer Quote von etwas mehr als 30 %. Nur noch 12 Millionen
Menschen arbeiteten regulär. Viele lebten am Existenzminimum. Dies ging
einher mit einer Dauerregierungskrise. Parlament, Regierung und
Reichspräsident arbeiteten mehr gegen- als miteinander. Es kam zu
Neuwahlen und Kabinettskrisen in rascher Abfolge, bei denen die
radikalen Parteien, allen voran die NSDAP, immer mehr Zulauf erhielten.
Finanzkrise ab
1929
Der wirtschaftliche Abschwung, in Form einer scharfen
Rezession, hatte seinen spektakulären Ausgang im Börsenkrach an der Wall
Street genommen und sich – gefördert von einem starren Währungssystem
und verfehlter Politik (z. B. protektionistischen Zollmaßnahmen)- rasch
global ausgebreitet. Inmitten dieser prekären Situation erschütterte
eine Hiobsbotschaft aus Österreich die Bankenwelt in Europa. Die
Creditanstalt –
größte Bank Österreichs und zugleich eine gigantische Holding mit
umfangreichem Aktienbesitz – war pleite. Durch direkte und indirekte
Beteiligungen hatte sie 60 Prozent der österreichischen Industrie
kontrolliert.
Die Nachricht vom unmittelbar bevorstehenden
Zusammenbruch der Creditanstalt wurde zu einem entscheidenden
Scheidepunkt: Nun regierte die Panik. Die österreichischen Banken wurden
von verängstigten Sparern gestürmt. Die Nerven von Anlegern und
Investoren lagen blank, und das nicht nur in Österreich. Denn die
Schwächen des Banksystems, die der Creditanstalt zum Verhängnis geworden
waren, ließen sich in anderen europäischen Ländern, insbesondere in
Deutschland, nur zu leicht wiedererkennen. Anders als im
angelsächsischen Raum pflegten die Bankiers in Deutschland (sowie im
übrigen Mittel- und Osteuropa), enge Beziehungen zur Industrie: über
langfristig vergebene Kredite und Unternehmensbeteiligungen in Form von
Aktien. Beides erwies sich als schwerwiegender Fehler in der Krise. An
die gegebenen Kredite kam eine Bank, sollte sie plötzlich Geld brauchen,
aufgrund der langen Laufzeiten nicht wieder heran. Und Aktien waren in
einer allgemeinen Wirtschaftskrise nicht mehr viel wert, so daß die
vielen Unternehmensbeteiligungen schwer auf den Bilanzen der Banken
lasteten.
Endgültig zum Verhängnis wurde der deutschen
Bankenwirtschaft jedoch ihre Abhängigkeit vom Ausland (allen voran den
Vereinigten Staaten). Dort hatte sie sich mit dem Kapital versorgt,
welches sie an Handel und Industrie verlieh. Diese Lösung war
verlockend, denn in Deutschland selbst war Kapital nach der
Hyperinflation von 1923, welche sämtliche Sparguthaben wertlos gemacht
hatte, knapp. Auf Kapital deutscher Sparer konnte also nicht in
ausreichendem Maße zurückgegriffen werden. Das Ausland sprang ein und
füllte den Banken die Kassen, allerdings war die Erinnerung an das Chaos
der Inflation auch bei den ausländischen Geldgebern nicht verblasst. Sie
blieben vorsichtig und vergaben vor allem kurzfristige, schnell
rückholbare Kredite ins Reich. Damit war im Krisenfall der Notausstieg
erheblich vereinfacht.

Armenspeisung 1931 in Berlin:
Gulaschkanone der Reichswehr
Die Liquidität der deutschen Banken hing also in
erheblichem Umfang vom Vertrauen des Auslands ab, welches sich, während
der sich abzeichnenden Weltwirtschaftskrise, als zunehmend fragil
erwies. Bereits im September 1930, als sich bei der Reichstagswahl die
Stimmen der Nationalsozialisten verzehnfacht hatten, begannen
Investoren, beunruhigt über eine mögliche politische Instabilität,
Kapital aus Deutschland abzuziehen. Die Lage verschlimmerte sich, als
renommierte deutsche Konzerne in Turbulenzen gerieten. Im Mai 1931,
gerade als in Österreich die Krise um die Creditanstalt für Panik zu
sorgen begann, wurde ruchbar, dass Karstadt in Geldnöten steckte, ebenso
die bekannte Nordstern-Versicherung. Karstadt war dabei gewesen, seine
Expansion rasch voranzutreiben und finanzierte diese mit Hilfe
ausländischer Kredite. Die Gläubiger fragten sich nun besorgt, wie
sicher die Banken noch waren, die Karstadt geliehen hatten.
Politische Entwicklungen verschreckte die Geldgeber
noch weiter. Eine Erklärung von Reichskanzler Brüning, der, in den
Verhandlungen über die Reparationszahlungen, die Möglichkeit eines
Staatsbankrotts des Reiches andeutete, heizte Anfang Juni 1931 die
gefährlichen Kapitalabflüsse ins Ausland weiter an. Für den großen Krach
fehlte nur noch der Anlass. Den lieferte eine windige Bremer Firma
namens Nordwolle – und ihr Partner, die Darmstädter und Nationalbank,
die ihr im großen Stil geliehen hatte. Beide Unternehmen hatten sich mit
fragwürdigen, hochrisikobehafteten Investments verspekuliert. Die
Danatbank wurde vom Kollaps der Nordwolle hart getroffen. In der
Öffentlichkeit machten erste Gerüchte die Runde, dass nun auch eine
deutsche Bank in Schwierigkeiten sei. Als der Name der Danatbank fiel,
brach der Ansturm der Anleger los. Binnen weniger Tage musste die Bank
kapitulieren. Am Montag, den 13. Juli, blieben ihre Schalter
geschlossen.
Am vorausgegangenen Wochenende hatten hektische
Krisengespräche zwischen führenden Branchenvertretern und der
Reichsregierung ein heilloses Chaos unter den Banken im Reich offenbart.
Die Dresdner Bank etwa, die ebenfalls mit Krediten für die Nordwolle
schwer belastet war, behauptete am 11. Juli 1931 nicht in Gefahr zu sein
– drei Tage später war sie am Ende. Die Reichsregierung zog nun die
Notbremse. Als am Montag die Banken öffneten und schon nach wenigen
Stunden dem Andrang panischer Sparer nicht mehr gewachsen waren,
erklärte die Regierung die folgenden zwei Tage zu Bankfeiertagen:
sämtliche Geldinstitute blieben geschlossen. Danach wurden Abhebungen
zunächst nur für dringlichste Geschäfte zugelassen, etwa für die Zahlung
von Gehältern. Die Atempause nutzte man, um die am meisten gefährdeten
Banken mit Geld zu versorgen.
Staatseingriffe
Der Staat verbilligte, unter dem wüsten Protest der
Bankiers, Kredite für die Wirtschaft und reduzierte per Dekret die
Verzinsung laufender Anleihen. Es wurden schärfere Kontrollen und eine
erste Bankenaufsicht eingeführt. Der Regierung gelang es, mit
großangelegten Interventionen – von der Übernahme großer Banken über
Umstrukturierungen bis hin zu flankierenden Aufsichtsmaßnahmen – den
Kollaps des deutschen Finanzsystems zu verhindern. Womit sie jedoch in
der Bevölkerung ihren letzten Kredit verspielt hatte. Gewerkschaften und
Kommunisten wetterten gegen die Sozialisierung der Verluste. Eine
antikapitalistische Haltung der Bevölkerung war, allein schon durch die
wirtschaftliche Krise an sich weit verbreitet, da nun aber das Kabinett
sich scheinbar vor allem für das Großkapital und die unpopulären Banken
in die Bresche warf, brachte dies keinerlei Sympathie – im Gegenteil.
Auch die Banken rückten, obwohl der staatliche Eingriff sie letztendlich
gerettet hatte, von Reichskanzler Brüning ab. Dessen umsichtige Politik
sollte im Nachgang entscheidend zur Gesundung der deutschen Wirtschaft
beitragen, welche die Weimarer Republik aber nicht mehr erlebte.
Kabinett Brüning
Im März 1930 zerbrach die von dem Sozialdemokraten
Hermann Müller geführte Große Koalition über der Frage einer
geringfügigen Beitragserhöhung für die Arbeitslosenversicherung.
Reichspräsident Hindenburg ernannte Zentrumspolitiker Heinrich Brüning
zum Kanzler. Da das Ernennungsrecht nach Art. 53 WRV beim
Reichspräsidenten lag, war ein Präsidialkabinett, also eine
Minderheitsregierung möglich, die nur auf das Vertrauen des Präsidenten
und dessen Notstandsvollmachten gestützt war (gesetzesvertretendes
Notverordnungsrecht nach Art. 48 Abs. 2 und Befugnis zur Auflösung des
Reichstags nach Art. 25 WRV). Ein solches Präsidialkabinett wurde unter
Brünings Führung etabliert. Zu dieser Entscheidung hatte das Fehlen
einer arbeitsfähigen Regierung ebenso beigetragen wie die mangelnde
Konsensfähigkeit der Parteien. Dass jedoch tatsächlich alle
Verhandlungsspielräume erschöpft waren, wurde bezweifelt. Auch wurden
nur die Minister der SPD ausgewechselt, was auf einen vom Präsidenten
gewünschten und geplanten Schwenk nach Rechts hindeutet.

"Gautreffen" der
Nationalsozialisten, 1931 in Braunschweig
Die Wahlen vom September 1930 brachten den
Nationalsozialisten einen erdrutschartigen Zuwachs: sie konnten ihre
Stimmenzahl auf 18,3 Prozent steigern und wurden damit zur
zweitstärksten Partei. Jetzt gab es nicht einmal mehr eine Mehrheit für
eine Große Koalition im Reichstag, der zunehmend zum Forum für die
Agitation rechter und linker Gegner der Republik wurde.
Unterdessen verschärfte sich die Wirtschaftskrise
weiter. Bei sinkenden Steuereinnahmen und gleichbleibenden Kriegslasten
(Reparationen, Kriegsrenten) konnte der Reichshaushalt nur durch massive
Steuererhöhungen und Lohnkürzungen ausgeglichen werden. Die Kriegslasten
betrugen 1930 insgesamt 47,5 % des ordentlichen Reichshaushalts. Die
abbröckelnde Binnennachfrage verstärkte die Wirtschafts- und
Sozialkrise. 1930 verlangten die Arbeitgeber im Bergbau 12,5 Prozent
Lohnverzicht von den Arbeitnehmern, was die Gewerkschaften im Herbst des
Jahres ablehnten. Am 29. Dezember scheiterten die Tarifverhandlungen.
Die Regierung Brüning hatte sich bereits zuvor klar auf die Seite der
Arbeitgeber gestellt und drohte mit staatlichen Maßnahmen gegen mögliche
Arbeitskämpfe. Zum 15. Januar 1931 kündigte der Zechenverband 295.000
Arbeitern, die teilweise zu schlechteren Bedingungen wieder eingestellt
werden sollten. Auf Seiten der Gewerkschaften bereitete man sich auf
gewaltsame Auseinandersetzungen vor. Die Regierung setzte per
Notverordnung eine Schlichtungskommission ein, die Tarife auch gegen den
Willen der Tarifparteien festlegen konnte. Am 10. Januar verfügte diese
Kommission eine Kürzung der Löhne um sechs Prozent und eine Rücknahme
der Massenkündigung. Dennoch kam es zu Streiks und Aussperrungen. In den
folgenden Monaten wurden die Löhne durch Notverordnungen weiter gekürzt,
was die Not der Bevölkerung vor allem im Ruhrgebiet weiter steigen ließ.
Das Vertrauen in die Demokratie und die Republik sank
ungebremst. Die Republik wurde für die schlechte Wirtschaftslage
verantwortlich gemacht, zumal die Reichsregierung im Verlauf des Jahres
1930 mehrfach neue Steuern erhob, um die Staatsaufgaben erfüllen zu
können. Die Rufe nach einem „Starken Mann“, der das Deutsche Reich
wieder zu alter Größe und Ansehen bringen sollte, wurden lauter.
Auf diese Forderungen gingen besonders die
Nationalsozialisten ein, die mittels gezielter Propaganda und der
Konzentration auf die Person Hitlers ein solches Bild der Stärke
suggerierten. Sie verstanden es, die Massen durch Großveranstaltungen
für sich zu gewinnen und nutzten modernste Wahlkampfmittel, z. B. die
konsequente Emotionalisierung. Hitlers Angriffe richteten sich gegen
alles, was mit dem „Weimarer System“ in Verbindung gebracht wurde – vom
Parteiensystem, bestehend aus verschiedenen relativ kleinen Parteien und
Splitterparteien bis hin zum eigentlichen demokratisch-parlamentarischen
Prinzip. Aber nicht nur der rechte Flügel Deutschlands erstarkte,
sondern auch der linke. Die republik-freundlichen Sozialdemokraten
verloren im Gegensatz zu den Liberalen kaum Stimmen, die Kommunistische
Partei Deutschlands (KPD) konnte sogar Stimmen gewinnen und wurde zu
einer bedeutenden Macht im Parlament und auf der Straße. Denn längst
hatte sich der Kampf, ausgehend von den Kampforganisationen der NSDAP
(SA) und der KPD (Roter Frontkämpferbund) auf die Straße verlagert, wo
sich teilweise bürgerkriegsähnliche Szenen abspielten. Daran hatten
selbst die republikanisch gesinnten Kräfte mit einem eigenen
Kampfverband, dem sozialdemokratisch dominierten Reichsbanner
Schwarz-Rot-Gold (später Eiserne Front) Anteil. Auch diese chaotischen
Gewaltszenen spielten letztlich – obwohl diese oft dafür verantwortlich
waren – den Nationalsozialisten in die Hände, da Hitler immer häufiger
als „letzte Karte“ ins Spiel gebracht wurde, der die geordneten
Verhältnisse wiederherstellen würde. Um eine weitere Stärkung der
radikalen Flügelparteien zu verhindern, tolerierte die SPD im Reichstag
weitgehend die auf Kürzung der Sozialausgaben basierende Spar- und
Deflationspolitik Brünings, welche aber die wirtschaftliche Krise
kurzfristig noch verschärfte.

Harzburger Front 1931
Am 11. Oktober 1931 vereinigte sich die
nationalistische Rechte zur Harzburger Front. Als Reaktion bildeten die
republiktreuen Organisationen unter dem Fahnensymbol der drei Pfeile die
Eiserne Front. 1932 standen Wahlen zum Amt des Reichspräsidenten an.
Bezeichnend für die Situation der Republik ist, dass keiner der
Kandidaten, Thälmann, Hitler und Hindenburg, ein Demokrat war. Die
Parteien der Mitte bis zur SPD unterstützten Hindenburg, um einen Erfolg
Hitlers zu verhindern. Brüning hatte sich mit seinem Verbot der SA und
der Osthilfeverordnung, die von den ostpreußischen Grundbesitzern – zu
denen auch Hindenburg gehörte – stark kritisiert wurde, beim
Reichspräsidenten in Misskredit gebracht. Hindenburg nahm ihm zudem
übel, dass er auf sein Betreiben auch von den Anhängern der SPD zum
Reichspräsidenten gewählt worden war. Er entzog ihm sein Vertrauen und
Brüning, der aufgrund seiner Sparpolitik in der Bevölkerung ohnehin kaum
Rückhalt besaß, musste zurücktreten. Der Kanzler wurde nach eigenem
Bekunden „hundert Meter vor dem Ziel“ gestürzt, da seine
Deflationspolitik noch keine Wirkung entfalten konnte. Auch sein Ziel
der Gleichberechtigung Deutschlands und der endgültigen Aufhebung der
Reparationen hatte er nicht erreicht.
Kabinett von Papen
Sein Nachfolger Franz von Papen ersuchte Hindenburg
sofort um Auflösung des Parlaments. Er wollte die Unterstützung der
Nationalsozialisten und hob dafür das Verbot der SA wieder auf. Im
sechsten Reichstag, der im Juli 1932 gewählt wurde, hatten die
Nationalsozialisten 230 und die Kommunisten 89 von 608 Mandaten. Die
beiden extremen Flügelparteien hatten damit eine negative Mehrheit
erreicht, die jede parlamentarische Arbeit unmöglich machte. Papen löste
den gerade erst gewählten Reichstag, nach einem mit großer Mehrheit
gegen ihn gerichteten Misstrauensvotum, durch eine vorbereitete Order
Hindenburgs wieder auf. Am 20. Juli setzte er die Regierung von Preußen
ab, die letzte Bastion der Republik. Als Vorwand für den
„Preußenschlag“, der häufig als Staatsstreich bezeichnet wurde, diente
das angebliche Versagen der preußischen Polizei am „Altonaer
Blutsonntag“ (Straßenkämpfe zwischen SA und Kommunisten).
Die Neuwahlen vom November desselben Jahres brachten
zwar einen Rückgang der Stimmen für die NSDAP, aber wiederum keine
regierungsfähige Mehrheit. Papen trat zurück, nachdem ihm klar geworden
war, dass er die Unterstützung der Reichswehr bei der Absicherung einer
Diktaturregierung nicht besaß. Zudem hatte es der Reichstag aufgrund
eines Verfahrensfehlers Papens geschafft, ihm rechtlich wirkungslos aber
öffentlichkeitswirksam das Misstrauen auszusprechen. Aufgrund der
fehlenden Unterstützung des Reichswehrministers Kurt von Schleicher, die
im Zuge einer militärischen Simulation eines möglichen Aufstandes (dem
„Planspiel Ott“) sichtbar geworden war, verweigerte Hindenburg die
geforderte Auflösung des Reichstags ohne Festsetzung von Neuwahlen.
Diese Ausschaltung des Parlaments, gestützt auf das Argument des
Staatsnotstands, hätte einen offensichtlichen Verfassungsbruch
dargestellt.
Kabinett von Schleicher

General Kurt von Schleicher geht zur
Wahl, 5. März 1933
Papens Nachfolger wurde General Kurt von Schleicher,
der bis dahin im Hintergrund die Fäden gezogen hatte und für Papens
Sturz verantwortlich war. Doch auch sein Konzept, einen Ausweg aus der
Krise zu finden, scheiterte. Er hatte eine breite „Querfront“ von den
Gewerkschaften bis zum linken Flügel der NSDAP um Gregor Strasser
erstrebt. Anders als Papen setzte er nicht auf restaurative
Verfassungsreformen, sondern auf sozialen Ausgleich. Am 28. Januar 1933
musste auch Schleicher zurücktreten, nachdem er zuletzt selbst von
Hindenburg erfolglos die Ausrufung des Staatsnotstands, nach dem er aber
vermutlich im Gegensatz zu Papen wieder zur Demokratie zurückkehren
wollte, gefordert hatte. Schleicher selbst war kein Demokrat, sein
Verhältnis zur NSDAP wandelte sich mehrmals, zuletzt empfahl er
Hindenburg ein Kabinett unter Hitler. Schleichers dringliche Bitte um
Order zur Auflösung des Reichstags und Proklamation des Staatsnotstandes
gründete sich in der Tatsache, dass in der nächsten Sitzung am 31.
Januar 1933 ein sicheres Misstrauensvotum drohte. Hindenburg lehnte sein
Begehren um Zusage der Auflösung mit folgenden Worten ab:
„Das kann ich bei der
gegebenen Lage nicht. Ich erkenne dankbar an, daß sie versucht haben die
Nationalsozialisten für sich zu gewinnen und eine Reichstagsmehrheit zu
schaffen. Es ist leider nicht gelungen und es müssen daher nun andere
Möglichkeiten versucht werden.“
Machtübernahme der NSDAP
Schleicher konnte nicht wissen, dass ausgerechnet er,
Meister der Intrigen, nun selbst Opfer einer Intrige geworden war: Schon
am 4. Januar 1933 hatte sich sein ehemaliger Schützling Franz von Papen
mit Hitler zu Geheimverhandlungen im Privathaus des Kölner Bankiers Kurt
von Schröder getroffen (Treffen Papens mit Hitler im Haus des Bankiers
Schröder). Diesem Gespräch folgten weitere, zuletzt auch unter
Anwesenheit des Staatssekretärs des Reichspräsidenten Otto Meißner und
dem Sohn des Reichspräsidenten Oskar von Hindenburg, beides
einflussreiche Berater in der Kamarilla des greisen Paul von Hindenburg.
Sie vereinbarten eine Koalitionsregierung aus Deutschnationalen und
NSDAP, der außer Hitler nur zwei weitere Nationalsozialisten, nämlich
Wilhelm Frick als Innenminister und Hermann Göring als Minister ohne
Geschäftsbereich und kommissarischer preußischer Innenminister,
angehören sollten. Papen selbst war als Vizekanzler und Reichskommissar
für Preußen vorgesehen.

Nationalsozialisten wollen den ehemaligen Ministerpräsidenten Bernahrd
Kuhnt demütigen,
indem sie den SPD-Politiker in einem Karren zur Zwangsarbeit
transportieren. 9. März 1933.
Der 86-jährige Reichspräsident, der sich lange gegen
eine Kanzlerschaft des „böhmischen Gefreiten“ Hitler gesträubt hatte,
konnte mit dem Hinweis beruhigt werden, dass ein von einer konservativen
Kabinettsmehrheit „eingerahmter“ NSDAP-Führer nur eine geringe Gefahr
bedeute. Der Glaube, Hitler als Kanzler kontrollieren zu können, sollte
sich aber als folgenschwerer Fehler herausstellen. Ein weiteres
zentrales Argument für Hindenburg war die formale Verfassungskonformität
der Lösung Hitler. Die Ernennung Hitlers zum Reichskanzler am 30. Januar
1933 bedeutete faktisch das Ende der Weimarer Republik – auch wenn die
Weimarer Verfassung formal nie außer Kraft gesetzt wurde. Die
Reichstagsbrandverordnung und das Ermächtigungsgesetz führten direkt in
die Diktatur des Nationalsozialismus.
In der Geschichtsforschung wird allgemein die Zäsur
des 30. Januar 1933 als Ende der Weimarer Republik angenommen.
Anzumerken ist, dass zu diesem Zeitpunkt, und auch noch im folgenden
Jahr, bis zum Tod Hindenburgs, formal das Rechts- und
Präsidialregierungssystem der Jahre zuvor galt. Bemerkenswert auch, dass
Reichspräsident Paul von Hindenburg für den Fall seiner Abwesenheit dem
Vizekanzler Franz von Papen eine Vollmacht zur Ausübung des präsidialen
Vetorechts gegen Hitler übergeben hatte. Dieser setzte sie nie ein.

Adolf Hitler redet im Reichstag zum
Ermächtigungsgesetz, 23. März 1933
Die Diskussion, ob die Weimarer Republik bis zum 30.
Januar 1933, bis zum Ermächtigungsgesetz am 23. März 1933, bis zum Tod
Hindenburgs am 2. August 1934, zur Volksabstimmung am 19. August 1934,
oder – aufgrund der Tatsache, dass die Weimarer Verfassung nie
aufgehoben, sondern nur per Notstandsgesetz außer Kraft gesetzt war –
sogar de jure bis 1945 bestand, wird oftmals stark polemisch
geführt, und führt im Allgemeinen ins Leere. Ob die Reichstagswahlen am
5. März 1933 und die Volksabstimmung am 19. August 1934 demokratischen
Maßstäben genügen, ist umstritten.
Das Phänomen des Scheiterns der ersten deutschen Demokratie in der
Weimarer Republik, des Erstarkens der Nationalsozialisten, der
Machtübergabe/-übernahme/-ergreifung an/durch Hitler kann sicher nur im
vollständigen Zusammenhang begriffen werden.
Territoriale
Gliederung

Länder Deutschlands (1925)
Das Deutsche Reich bestand zwischen 1920 und 1929 aus
18 Ländern, die ihre Wurzeln in den Gliedstaaten des Deutschen
Kaiserreichs hatten. Lediglich das Land Thüringen war 1920 aus den so
genannten „Thüringischen Staaten“ neu gebildet worden. 1929 verlor
Waldeck seine Eigenständigkeit und wurde preußisch. Im „Dritten Reich“
wurden 1934 Mecklenburg-Schwerin und Mecklenburg-Strelitz zum Land
Mecklenburg vereinigt; 1937 wurde Lübeck ein Teil Preußens.
Die folgende Aufstellung enthält statistische Angaben
von 1925:
|
Land |
Fläche (km²) |
Einwohner |
Einw./km² |
Hauptstadt |
|
Freistaat Anhalt |
2.313,58 |
351.045 |
143 |
Dessau |
|
Republik Baden |
15.069,87 |
2.312.500 |
153 |
Karlsruhe |
|
Freistaat Bayern |
75.996,47 |
7.379.600 |
97 |
München |
|
Freistaat Braunschweig |
3.672,05 |
501.875 |
137 |
Braunschweig |
|
Freie
Hansestadt Bremen |
257,32 |
338.846 |
1.322 |
Bremen |
|
Freie
und Hansestadt Hamburg |
415,26 |
1.132.523 |
2.775 |
Hamburg |
|
Volksstaat Hessen |
7.691,93 |
1.347.279 |
167 |
Darmstadt |
|
Freistaat Lippe |
1.215,16 |
163.648 |
135 |
Detmold |
|
Freie
und Hansestadt Lübeck |
297,71 |
127.971 |
430 |
Lübeck |
|
Freistaat Mecklenburg-Schwerin |
13.126,92 |
674.045 |
51 |
Schwerin |
|
Freistaat Mecklenburg-Strelitz |
2.929,50 |
110.269 |
38 |
Neustrelitz |
|
Freistaat Oldenburg |
6.423,98 |
545.172 |
85 |
Oldenburg |
|
Freistaat Preußen |
291.639,93 |
38.120.170 |
131 |
Berlin |
|
Freistaat Sachsen |
14.986,31 |
4.992.320 |
333 |
Dresden |
|
Freistaat Schaumburg-Lippe |
340,30 |
48.046 |
141 |
Bückeburg |
|
Land
Thüringen |
11.176,78 |
1.607.329 |
137 |
Weimar |
|
Freistaat Waldeck |
1055,43 |
55.816 |
53 |
Arolsen |
|
Freier
Volksstaat Württemberg |
19.507,63 |
2.580.235 |
132 |
Stuttgart |
|
Saargebiet |
1.910,49 |
768.000 |
402 |
Saarbrücken |
|
Deutsches Reich |
468.116,13 |
62.410.619 |
134 |
Berlin |
Bevölkerung
Religion
Im dritten Abschnitt der Weimarer Verfassung wurde
unter anderem auf eine Staatskirche verzichtet; damit war das bis dahin
noch geltende „landesherrliche Kirchenregiment“ abgeschafft, nachdem der
Landesherr Träger der Regierungsgewalt in der evangelischen Landeskirche
war.
Frauen in
der Weimarer Republik
Mit der Gründung der Weimarer Republik erhielten
Frauen das aktive und passive Wahlrecht. An den Wahlen zur
verfassunggebenden Nationalversammlung beteiligten sich 78 Prozent der
wahlberechtigten Frauen, 9,6 Prozent der Abgeordneten waren weiblich.
Frauen blieben aber auch in den zwanziger Jahren in allen Parteien
weiterhin unterrepräsentiert und waren kaum in hohen Parteiämtern
vertreten.
Politik

Weihnachtsansprache von Wilhelm Marx im Dezember 1923.
Marx war der längstdienende Reichskanzler der Republik.
Verglichen mit dem Kaiserreich bis zum Jahre 1917
regierten die Kabinette in der Weimarer Zeit eher kurz; die wenigsten
verfügten über eine parlamentarische Mehrheit. Als „Weimarer Koalition“
oder „Weimarer Parteien“, die uneingeschränkt zur Republik standen,
bezeichnet man:
-
die Sozialdemokratische Partei
Deutschlands (SPD), die allerdings am linken Rand (vor allem nach
der Wiedervereinigung mit der USPD 1922) auch Befürworter einer
„sozialistischen Republik“ beherbergte;
-
die „bürgerlichen Parteien der
Mitte“, nämlich das katholische Zentrum und die liberale Deutsche
Demokratische Partei (DDP). Allerdings fand eine Verfassungsreform
mit Stärkung der Exekutive oder des Reichspräsidenten Anhänger bis
weit in die Mitte dieser Parteien.
Ein typisches Kabinett der Weimarer Zeit war ein
Minderheitskabinett aus Zentrum, DDP und der rechtsliberalen Deutschen
Volkspartei (DVP). Da zum effektiven Regieren Gesetze nötig sind, haben
die Regierungen aus Zentrum und DDP (und seit 1921 DVP)
-
sich durch die SPD oder durch rechte
Parteien wie die DNVP parlamentarisch tolerieren lassen;
-
teilweise durch Einbezug der
SPD (1923, 1928-30) oder der konservativen
DNVP (1925, 1927/28) eine parlamentarische
Mehrheit erlangt, zumindest theoretisch;
-
mit Ermächtigungsgesetzen regiert:
der Reichstag erlaubte dabei der Regierung für einen begrenzten
Zeitraum, selbst Gesetze zu erlassen (nur in der Zeit von
Reichspräsident Friedrich Ebert und dann 1933);
-
seit 1930 (unter Reichskanzler
Heinrich Brüning) statt mit Gesetzen mit „Notverordnungen des
Reichspräsidenten“ regiert (nach Art. 48 der Weimarer Verfassung);
dennoch bedurfte es der Unterstützung durch die SPD, die mit ihren
Stimmen im Reichstag unterband, dass der Reichstag die
Notverordnungen aufhob.
Als im Juni 1932 der ehemalige Zentrumsmann Franz von
Papen Reichskanzler wurde, waren Zentrum und DDP nicht mehr im Kabinett
vertreten: Ihm gehörten, neben acht Parteilosen, nur noch zwei
DNVP-Minister an. Ähnlich stand es mit dem Kabinett Schleichers
(Dezember 1932/Januar 1933).
Mit der Abteilung I A wurde 1919 auch eine ‚Centrale
Staatspolizei‘ (Innennachrichtendienst) gegründet.
Weimarer
Verfassung
Nach den Wahlen zur verfassungsgebenden Versammlung (Konstituante)
am 19. Januar 1919 trat die Weimarer Nationalversammlung am 6. Februar
1919 im Nationaltheater in Weimar zu ihrer ersten Sitzung zusammen.
Weimar war als Tagungsort gewählt worden, weil Sicherheit und
Unabhängigkeit der Volksvertreter aufgrund von Unruhen in der Hauptstadt
Berlin nicht gewährleistet schienen, und weil man die Stadt der Weimarer
Klassik als Signal einer humanitären Rückbesinnung nach innen wie nach
außen präsentieren konnte, auch und gerade gegenüber den Siegermächten
des Weltkriegs und den anderen Staaten, die von Januar 1919 an in Paris
über einen Friedensschluss berieten. Hauptaufgabe der
Nationalversammlung war die Schaffung einer Verfassung mit
demokratischer Grundordnung.
Maßgeblich verantwortlich für den grundlegenden
Verfassungsentwurf war der linksliberale spätere Reichsinnenminister
Hugo Preuß. Dieser hatte schon während des Krieges einen Vorschlag für
eine demokratisch überarbeitete Verfassung des Deutschen Reiches
vorgelegt und war deshalb als Gegner des Obrigkeitsstaates und
überzeugter Demokrat bekannt. In der Begründung seines Entwurfs sagte
er: „Das deutsche Volk zur sich selbst bestimmenden Nation zu bilden,
zum ersten Mal in der deutschen Geschichte den Grundsatz zu
verwirklichen: die Staatsgewalt liegt beim Volk, – das ist der
Leitgedanke der freistaatlichen deutschen Verfassung von Weimar […]“
Der Entwurf löste heftig geführte Diskussionen
zwischen den verschiedenen politischen Lagern aus, da er eine tiefe
Zäsur gegenüber der politischen Ordnung des Kaiserreichs darstellte. Die
Verfassung hatte schließlich zwar einen genuin demokratischen Charakter,
wurde jedoch von vielen als Kompromissverfassung angesehen, da an der
Entwicklung viele Parteien mit gegensätzlichen Positionen und Interessen
beteiligt waren. An die Stelle der politischen Grundentscheidung traten
vielfach „dilatorische Formelkompromisse“, die ein Nebeneinander von
Programmen und positiven Bestimmungen nach sich zogen, dem die
„verschiedenartigsten politischen, sozialen und religiösen Inhalte und
Überzeugungen zugrunde liegen“. [7]
Der Kompromisscharakter erschwerte zwar vielen die Identifikation mit
der Verfassung, gleichwohl erzeugte die Konstitution eine Normativität,
die am Ende selbst die Nationalsozialisten vor einem offenen
Verfassungsbruch zurückschrecken ließ.
Durch die Weimarer Verfassung wurde das Deutsche Reich
erstmals eine parlamentarische Demokratie mit in der Verfassung
verankerten liberalen und sozialen Grundrechten. Auf der Ebene des
Gesamtstaates wurden die Gesetze (Reichsgesetze) vom auf vier Jahre
gewählten Reichstag beschlossen, bei dem auch das Budgetrecht lag und
der den Reichskanzler und jeden Minister durch ein destruktives
Misstrauensvotum absetzen konnte. Außer vom Reichstag war der
Reichskanzler auch noch vom Reichspräsidenten abhängig, der ihn
einsetzen und absetzen konnte. Da der Reichspräsident eine
herausgehobene und machtpolitisch potentiell einflussreiche Position
innehatte, wird er in der Literatur oftmals dem Kaiser gleichgestellt,
man spricht auch vom „Ersatzkaiser“. Er wurde auf sieben Jahre vom Volk
gewählt und konnte im Einvernehmen mit dem Reichskanzler Notverordnungen
erlassen, durch die sogar Grundrechte zeitweilig außer Kraft gesetzt
werden konnten. Selbst der mögliche Widerstand des Reichstags dagegen
konnte ggf. ausgeschaltet werden, da der Reichspräsident ihm gegenüber
das Auflösungsrecht hatte. Die Verfassung basierte auf dem
Rechtspositivismus, was bedeutet, dass sie der Verfassungsrevision (Art.
76) keine substantiellen Schranken zog. Der führende
Verfassungskommentator Gerhard Anschütz äußerte dazu: „Auf dem durch
Art. 76 geregelten Gesetzgebungswege können Verfassungsrechtsänderungen
jeder Art bewirkt werden: nicht nur minder bedeutsame, mehr durch
technische als durch politische Erwägungen bedingte, sondern auch
bedeutsame, einschließlich solcher, die sich auf die rechtliche Natur
des föderativ organisierten Reichsganzen (Bundesstaat), die
Zuständigkeitsverschiebung zwischen Reich und Ländern, die Staats- und
Regierungsform des Reichs und der Länder (Republik, Demokratie,
Wahlrecht, Parlamentarismus, Volksentscheid, Volksbegehren) und andere
prinzipielle Fragen (Grundrechte) beziehen. Die durch Art. 76 den hier
bezeichneten qualifizierten Mehrheiten übertragene verfassungsändernde
Gewalt ist gegenständlich unbeschränkt.“

Reichspräsident Friedrich Ebert, 15.
Februar 1925
Am 31. Juli 1919 wurde die Weimarer Verfassung
schließlich in ihrer endgültigen Form von der Nationalversammlung
angenommen und vom Reichspräsidenten Friedrich Ebert am 11. August
unterzeichnet. Zum Gedenken an die „Geburtsstunde der Demokratie“ wurde
dieser Tag zum Nationalfeiertag bestimmt.
Parteienlandschaft
Die politischen Parteien stammten größtenteils noch
aus der Kaiserzeit, auch wenn die meisten ihren Namen geändert hatten.
Entgegen einer weitverbreiteten Irrmeinung ist die Zahl der im Parlament
vertretenen Parteien ungefähr gleich geblieben: Unter dem absoluten
Mehrheitswahlrecht der Kaiserzeit waren es durchschnittlich 13,8
Parteien, in der Weimarer Republik 14,4. Zwar gab es beispielsweise im
Reichstag keine Parteien von Polen, Dänen und Elsässern mehr, aber
weiterhin eine hannoversche, zusätzlich eine oder zwei bayerische
Parteien sowie Splitterparteien des Mittelstands wie die
Wirtschaftspartei.

Juni 1928: zweites Kabinett unter
Hermann Müller. Stehend von links: Hermann Dietrich (DDP), Rudolf
Hilferding (SPD), Julius Curtius (DVP), Carl Severing (SPD), Theodor von
Guérard (Zentrum), Georg Schätzel (BVP). Sitzend von links: Erich
Koch-Weser (DDP), Hermann Müller (SPD), Wilhelm Groener (parteilos),
Rudolf Wissell (SPD). Nicht abgebildet: Gustav Stresemann (DVP).
Bereits im Kaiserreich hatten die Parteien, über die
Gesetzgebung des Reichstages, einen großen Einfluss auf die Politik
gehabt. Aber in der Weimarer Zeit mussten sie zusätzlich in der Lage
sein, Koalitionsregierungen zu bilden (und Kandidaten für die
Reichspräsidentschaft zu stellen); das wäre ihnen bereits im Kaiserreich
schwer gefallen und hat tatsächlich die Durchsetzung des
parlamentarischen Regierungssystems vor 1918 verhindert.
Anders als in vielen nach 1945 entstandenen
Verfassungen gab es damals noch keinen verfassungspolitischen Auftrag
der Parteien und auch kein Parteiengesetz. Parteien waren rechtlich
gesehen Vereine.
Geht man im
Parteienspektrum von links nach rechts, gab es in der Weimarer Zeit
folgende Parteien von Bedeutung:
-
Kommunistische Partei Deutschlands
(KPD, ab 1918)
-
Unabhängige Sozialdemokratische
Partei Deutschlands (USPD, bis 1922 – formal bis 1931)
-
Sozialdemokratische Partei
Deutschlands (SPD)
-
Deutsche Demokratische Partei (DDP),
ab 1930 Deutsche Staatspartei
-
Deutsche Zentrumspartei (Zentrum)
-
Bayerische Volkspartei (BVP)
-
Deutsche Volkspartei (DVP)
-
Deutschnationale Volkspartei (DNVP)
-
Nationalsozialistische Deutsche
Arbeiterpartei (NSDAP)
und eine
Reihe kleinerer ParteienReichskanzler der Weimarer Republik
-
Bayerischer Bauernbund
-
Christlich-Nationale Bauern- und
Landvolkpartei (Landvolk)
-
Reichspartei des deutschen
Mittelstandes (Wirtschaftspartei)
-
Reichspartei für Volksrecht und
Aufwertung (Volksrechtpartei)
-
Deutschvölkische Freiheitspartei
-
Freiland-Freigeld-Freiwirtschaft (FFF)
– Partei der Freiwirtschaftsbewegung Silvio Gesells
-
Christlich-Sozialer Volksdienst
(Evangelische Bewegung)
-
Deutsch-Hannoversche Partei (Welfen)
-
Deutsche Vaterlandspartei des
Wolfgang Kapp
Reichspräsident
Der erste Reichspräsident, Friedrich Ebert, amtierte
von 1919 bis 1925. Er war zunächst von der Nationalversammlung
eingesetzt worden, danach wurde sein Mandat mehrmals verlängert. Die
erste verfassungsmäßige Wahl zum Reichspräsidenten fand 1925 statt,
gewählt wurde der parteilose Weltkriegsfeldmarschall Paul von
Hindenburg. 1932 wurde Hindenburg wiedergewählt; er verstarb 1934. Statt
verfassungsgemäß den Reichspräsidenten neu wählen zu lassen, ernannte
Reichskanzler Adolf Hitler sich selbst zum Führer und Reichskanzler.
Siehe oben chronologische und zeitliche Abfolge der Reichspräsidenten.
Reichskanzler
Die Reichskanzler im Kaiserreich hatten noch keiner
Partei angehört; erstmals wurde 1917 ein Vertreter der Zentrumspartei
Reichskanzler. Vom November 1918 bis zur Reichstagswahl 1920 gehörten
die Regierungschefs der SPD an. Von 1920 bis 1932 stellte das Zentrum
fast alle Reichskanzler, mit Ausnahme eines Sozialdemokraten, eines
Liberalen und zweier Parteiloser. Nach zwei weiteren parteilosen
Kanzlern übernahm Adolf Hitler von der NSDAP das Amt am 30. Januar 1933,
das er bis zu seinem Tod 1945 behielt.
Beamtentum und
Justiz
Wie bei der Reichswehr fanden auch in der Verwaltung
und in der Justiz keine demokratischen Reformen statt. In der Weimarer
Verfassung wurde allen Beamten die „Freiheit ihrer politischen
Gesinnung“ und ihre „wohlerworbenen Rechte“ garantiert, Richter
erhielten einen noch stärkeren Schutz wie die Unabsetzbarkeit. Zur Zeit
der Monarchie war bei den Beamten allgemein und auch bei den Richtern
bei der Ausbildung und bei der Einstellung auf ihre politische Gesinnung
geachtet worden, weshalb sie mehrheitlich rechter Gesinnung waren.
Speziell die Linken, deren Anhänger zur Kaiserzeit keine wichtigen
Posten übernehmen konnten, setzten sich besonders für die Freiheit der
politischen Gesinnung ein. Eine von den linken Parteien gewollte Wahl
der Richter durch das Volk kam nicht zustande, da man die Justiz nicht
in die Politik hineinziehen wollte. Der wichtigste Grund gegen Reformen
bei den Beamten war die Notwendigkeit einer funktionierenden Verwaltung
am Ende des Krieges, um beispielsweise die Soldaten zurück nach
Deutschland zu holen. Ein weiterer Grund war für die bürgerlichen
Parteien, mit der rechten Beamtenschaft eine weitergehende
sozialistische Revolution zu verhindern. Die Beamten mussten einen Eid
auf die Verfassung leisten, und sie fühlten sich zwar dem Staat
gegenüber verpflichtet, nicht aber der Republik.
Die politische Einstellung der Justiz kann man
deutlich in ihren Urteilen erkennen, zum ersten Mal bei der Münchner
Räterepublik und beim Kapp-Putsch. Während linke Straftäter mit enormer
Härte behandelt wurden, kam es bei rechten Straftätern sehr selten
überhaupt zu Anklagen oder Strafen, die auch sehr viel milder ausfielen.
Adolf Hitler erhielt für seinen Putschversuch nur die gesetzliche
Mindeststrafe und konnte den Prozess als Propagandaveranstaltung nutzen
– die Weimarer Justiz war auf dem rechten Auge blind. Die
Blindheit betraf nicht nur die Richter sondern auch die
Strafverfolgungsbehörden. Ein späterer Reichsanwalt hatte unter anderem
wichtige Spuren des Mordes an Karl Liebknecht und Rosa Luxemburg nicht
aufgenommen und die Ermittlungen auch anderweitig behindert. Gustav
Noske (SPD), der erste Reichswehrminister der Weimarer Republik,
verhinderte, dass der Prozess gegen Waldemar Pabst, der die Morde an
Rosa Luxemburg und Karl Liebknecht zu verantworten hatte, in die
Revision ging. Der Prozess wurde eingestellt; nur einige der
untergeordneten Beteiligten erhielten geringfügige Bußgelder oder
minimale Haftstrafen, die zudem ausgesetzt wurden. Die Einseitigkeit der
Justiz wurde bereits 1921 von Emil Julius Gumbel belegt, aber es kam zu
keinen wirksamen Reformen. Die Gerichte fühlten sich oft nicht dem
Gesetz, sondern dem Staat und dem Kampf gegen den Kommunismus
verpflichtet.

Trauerzug für ermordete Polizisten, Berlin 1931.
Vorne zweiter von rechts: der stellvertretende Polizeipräsident Bernhard
Weiss
Die Blindheit galt auch für die massenwirksame
Propaganda, die nicht nur von den Rechtsextremen selbst ausging, sondern
von auch von Medien der Mitte geteilt und mitgetragen wurde. Die
Demokraten in der Verwaltung der Weimarer Republik wurden zum Teil
systematisch verunglimpft, zum Beispiel der Berliner Polizeipräsident
Bernhard Weiß, der als einer der wenigen standhaften Beamten regelmäßig
gegen Rechtsbrüche von Hitlers SA vorging. Diese „Sturmabteilung“ hatte
Ernst Röhm 1921 als „Schutztruppe“ der NSDAP gegründet. Die Bildung
solcher paramilitärischen Verbände wurde ebenfalls von den Behörden
geduldet: Die SA begleitete die Versammlungen und Kundgebungen ihrer
Partei und begann auch bei anderen Parteiversammlungen immer wieder
Straßen- und Saalschlachten, um sich systematisch auf den Tag der
„Machtergreifung“ vorzubereiten.
Die Justiz spielte auch eine wichtige Rolle am Ende
der Republik. Adolf Hitler erhielt nach seinem Putsch nur eine geringe
Strafe und kam bald wieder frei. Die Verhandlungen durften zur Hetze und
zur Verbreitung von Propaganda missbraucht werden. In der
Urteilsbegründung wurde der Verzicht auf eine Ausweisung Hitlers, die
nach dem Republikschutzgesetz angebracht war, damit begründet, dass „auf
einen Mann, der so deutsch denkt und fühlt wie Hitler […] die Vorschrift
[…] des Republikschutzgesetzes […] keine Anwendung finden“ kann. Der
Reichspräsident Friedrich Ebert starb an einer verschleppten
Blinddarmentzündung, die er aufgrund einer Anklage wegen Hochverrats
nicht rechtzeitig hatte behandeln lassen. Im so genannten Weltbühne-Prozess
wurden die Journalisten Carl von Ossietzky und Walter Kreiser wegen
Spionage zu 18 Monaten Haft verurteilt, weil in der Zeitschrift auf die
geheime Aufrüstung der Reichswehr aufmerksam gemacht worden war.
Reichswehr

Parade der Reichswehr, 1930
Der Oberbefehlshaber der Reichswehr war der
Reichspräsident. Nach dem Versailler Vertrag war ihre Größe und
Ausrüstung beschränkt. Die Reichswehr wurde ein Staat im Staate,
der sich nach außen hin abschottete, sie wurde nicht zu einer
Streitmacht der Republik. Zwar beschloss sie im Ebert-Groener-Bündnis
die Regierung im „gemeinsamen Kampf gegen den Bolschewismus“ zu
unterstützen. Dennoch war sie für die junge Republik eher eine Last, da
die konservativen Streitkräfte des Kaiserreichs nicht entlassen wurden
und auch keine demokratische Reformen stattfanden. Sie unterstützte den
Kampf gegen linke Gruppen und war vaterlandstreu, beim Kapp-Putsch war
sie nicht bereit einzugreifen. Nach der Machtübernahme akzeptierte sie
Hitler widerstandslos.
Kunst und
Kultur in der Weimarer Zeit

Das 1926 in Dessau eingeweihte
"Bauhaus" von Walter Gropius, Abbildung von 1987
Kulturell war die Zeit der Weimarer Republik eine der
schöpferischsten und experimentierfreudigsten Epochen der deutschen
Geschichte. Waren die Anfangsjahre jedoch noch geprägt vom Geist des
späten Expressionismus in Malerei und Literatur, dominierte im besten
Jahrfünft die Neue Sachlichkeit, die wiederum von einem sozialkritischen
Realismus zur Zeit der Weltwirtschaftskrise abgelöst wurde. Autoren wie
Bertolt Brecht, Alfred Döblin, Lion Feuchtwanger, Erich Kästner, Thomas
und Heinrich Mann, Carl von Ossietzky, Erich Maria Remarque, Kurt
Tucholsky, Franz Werfel, Arnold Zweig und Stefan Zweig schrieben
Weltliteratur.
Der Film entwickelte sich zum Massenmedium und setzte
mit dem Cabinet des Dr. Caligari und Metropolis künstlerische Akzente.
Mit scharfer Beobachtungsgabe thematisierte der Schriftsteller Heinrich
Eduard Jacob – zwischen 1927 bis 1933 Wiener Leiter des
„Mitteleuropäischen Büros“ des Berliner Tageblatts – in seinem Roman
Blut und Zelluloid (1929) den italienischen Faschismus und die
Auswirkungen von Hetzfilmen auf die Gesellschaft, was sich kurze Zeit
später so verhängnisvoll für Deutschland auswirken sollte.
Der durch Walter Gropius in Weimar begründete
Bauhausstil wurde zu einem der bedeutendsten Architekturstile des 20.
Jahrhunderts. Stellvertretend für viele Künstler sei George Grosz
genannt, der mit seinen ätzend satirischen Darstellungen von
Bourgeoisie, Justiz und Militär (zum Beispiel Stützen der
Gesellschaft, 1926) die sozialen Missstände der Weimarer Republik
anprangerte.
Ursachen des
Scheiterns
Alle Erklärungsmodelle, die sich auf einen einzelnen
Grund für das Scheitern der Weimarer Republik beschränken, greifen zu
kurz: Weder waren es allein institutionelle Mängel der Weimarer
Verfassung noch die Weltwirtschaftskrise Ende der 1920er / Anfang der
1930er Jahre und das Elend der Massenarbeitslosigkeit, das breite
Wählerschichten den Nationalsozialisten in die Arme trieb, noch kommt
die versäumte Demokratisierung von Justiz, Verwaltung und Militär als
alleinige Ursache in Frage. Das Scheitern lässt sich auch nicht
ausschließlich am persönlichen Versagen Einzelner oder an der
charismatischen Anziehungskraft der „Führerfigur“ Hitler festmachen:
Hitler und die Nationalsozialisten hatten um die Jahreswende 1932/33 den
Zenit der Wählerzustimmung bereits überschritten. Gescheitert ist die
erste deutsche Republik an einem ganzen Bündel von Ursachen und deren
unglücklicher Verschränkung.
Bis zuletzt war der Weg in die Diktatur nicht
zwangsläufig. Allerdings stellt die Forschung den politischen
Hauptakteuren in der letzten Phase der Weimarer Republik ein überwiegend
negatives Zeugnis aus. Teils verblendet durch eigenen Ehrgeiz und
Selbstüberschätzung, teils aus unzureichender politischer
Urteilsfähigkeit hätten sie Hitler den Weg an die Macht geebnet. Die
Verteidiger der Republik boten letztlich keine zugkräftigen
Alternativen.
Nach der Ernennung Hitlers konnten sich die
demokratischen Parteien nicht auf ein gemeinsames, entschlossenes
Vorgehen einigen – selbst innerhalb des Zentrums wurde teilweise eine
Koalition mit der NSDAP erwogen. Kurt von Schleicher wiederum hatte es
versäumt, dem Reichspräsidenten Alternativen zu einer
verfassungswidrigen Verschiebung von Neuwahlen zu unterbreiten. So wäre
es für sein Kabinett z. B. möglich gewesen, auch nach einem
Misstrauensvotum als geschäftsführende Regierung im Amt zu bleiben. Das
Misstrauensvotum hätte mit Verweis auf die Unfähigkeit der
Antragssteller zur Bildung einer regierungsfähigen Mehrheit ignoriert
werden können, was die Regierungsablösung an ein „konstruktiven
Misstrauensvotums“ des Reichstags gebunden hätte, auch wenn die Weimarer
Verfassung das noch nicht vorsah. Das Konzept eines konstruktiven
Misstrauensvotums lag seit 1927 vor, und eine entsprechende
Argumentation gegenüber Hindenburg war Schleicher seitens seiner Berater
nahegelegt worden.
Die These, die „Weimar“ auf die Formel einer
„Demokratie ohne Demokraten“ bringt, ist zweifellos die vereinfachende
Zuspitzung eines Problems. Sie trifft jedoch durchaus auf viele damalige
Führungskräfte in Staat, Wirtschaft und Verwaltung zu, darüber hinaus
auch auf große Teile der Parteien und der Wähler. Die Neigung, die
Demokratie ihren Feinden preiszugeben, war damals eine weit verbreitete
Grundeinstellung in der deutschen Bevölkerung, von der die
Nationalsozialisten profitierten.
Hitler wurde zu einer Zeit Reichskanzler, als seine
Partei aufgrund innerer Spannungen nach mehreren vergeblichen Anläufen
in einer ernsten Krise war. Was die Nationalsozialisten als
„Machtergreifung“ bezeichneten, um damit Stärke zu suggerieren, wird von
manchen eher als eine Art Machtübergabe, als Selbstaufgabe der Republik
gesehen.
Der Sozialhistoriker Detlef J. Peukert führt das
Scheitern der Weimarer Republik auf „vier zerstörerische Prozesse“
zurück, „die einzeln wohl hätten gemeistert werden können“:
|
Gründe für das
Scheitern der Weimarer Republik |
|
Antidemokratisches Denken |
Fehlen einer demokratischen Tradition
Demokratie als Auflage / Fremdes
antidemokratische Führungsschicht (Verwaltung, Heer, Justiz)
Kommunistenfurcht
durch Auflagen des Versailler Vertrages |
|
Spaltung der Arbeiterbewegung |
falsches Feindbild
Unterschätzung der Nationalsozialisten |
|
Strukturschwäche der politischen Ordnung / Regierung |
werteneutrale Verfassung
Grundprinzipien durchmischt
Schwäche des Parlaments
reines Verhältniswahlrecht
Notverordnungspolitik schaltet Parlament aus
Macht des Reichspräsidenten |
|
Versailler Vertrag |
fehlgeschlagene Revisionspolitik
Verleumdungen der NSDAP
Reparationen |
|
ökonomische Krise |
Weltwirtschaftskrise
Arbeitslosigkeit
überforderte Sicherungssysteme des Staates
sozialer Abstieg |
|
NSDAP |
Unterschätzung der NSDAP
massive Propaganda / Agitation der NSDAP |
1. Destabilisierung: Die Basiskompromisse aus der
Gründungszeit hätten zu ihrer Ausgestaltung breiterer
Handlungsspielräume der politisch Verantwortlichen bedurft. Durch die
wirtschaftliche und soziale Dauerkrise wurde diese Handlungsfreiheit
aber eingeengt, führte die sozioökonomische Strukturkrise (zugespitzt in
der Weltwirtschaftskrise) zu einer Destabilisierung des politischen und
sozialen Systems der Republik.
2. Legitimationsverlust: Die allmähliche und kontinuierliche
Zurücknahme der Basiskompromisse trug zum Legitimationsverlust der neuen
Ordnung bei. (z. B. Abbau des Sozialstaats, der in dieser Form in der
Novemberrevolution als Kompromiss zwischen Kapital und Arbeit begründet
worden war (Stinnes-Legien-Abkommen der ZAG)).
3. Politik der autoritären Wende: Die alten
republikfeindlichen Eliten zerstörten willentlich die angeschlagenen
parlamentarisch-demokratischen Institutionen, um einen obrigkeitlichen
Staat zu (re-)installieren. Dies war ein gemeineuropäisches Phänomen der
30er Jahre, in Deutschland gab es aber zwei Besonderheiten:
- Nirgendwo sonst
waren die alten Werte des Kaiserreichs und die neuen
republikanischen Werte zugleich so erschüttert worden wie im
Nachkriegsdeutschland. Dies verringerte die Möglichkeiten eines
liberal-konservativen Kompromisses.
- Nirgendwo sonst
war die Öffentlichkeit so weitgehend politisiert und radikalisiert
worden wie hier. Dadurch war an eine stabile Regierung ohne breite
Mehrheit nicht zu denken.
4. zunehmender Einfluss
der extremistischen Parteien NSDAP und KPD: Die NS-Bewegung konnte
angesichts der Krise der Jahre 1930 bis 1933 die ganze Dynamik einer
totalitären Integrationspartei entfalten. Sie konnte sich zum Sprecher
der Krisenängste eines guten Drittels aller Deutschen machen. Aber
allein hätte sie die Republik nicht stürzen können. Da die
republikfeindlichen Parteien NSDAP, DNVP und KPD seit der
Wahl im Juli 1932
zusammen deutlich mehr als 50 % der Reichstagsabgeordneten stellten, war
es fortan nicht mehr möglich, eine parlamentarisch-demokratische
Mehrheitskoalition zu bilden.
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