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Königreich Preußen. Großes
Wappen
Das Große Wappen des
Königreichs Preußen zeigt den Stand von 1866.
Ein Wappen ist ein Zeichen in Form eines Schildes für eine Person
oder Personengruppe. Die Regeln zur Beschreibung und Gestaltung von
Wappen, ihre Herkunft und Bedeutung werden in der historischen
Hilfswissenschaft der Heraldik (Wappenkunde) beschrieben.
Das Wort "Heraldik" = Wappenkunde ist vom Begriff
des "Herolds" abgeleitet. Mit diesem auf "hariowisio", "hariowald"
zurückzuführenden germanischen Wort wurde derjenige bezeichnet, der die
Symbole der Götter und der Geschlechter kennt.
Wappen
im eigentlichen Sinne gibt es etwa seit dem 12. Jahrhundert, es
sind farbige, bleibende (d.h.
grundsätzlich unveränderliche) Bildkennzeichen eines Geschlechts
(ausnahmsweise auch einer Einzelperson) oder einer Körperschaft von
symbolischer Bedeutung, dargestellt unter Benutzung der
mittelalterlichen Abwehrwaffen (Schild und Helm mit Helmdecken und
Helmzier) nach bestimmten Regeln.
So gab es Regelungen, bei denen genau festgelegt war, das zum
Beispiel ein Wappen auf 200 Fuß Entfernung zweifelsfrei zu
identifizieren sein musste. Dabei galt der Gestaltungsgrundsatz, dass
Wappen sehr einfach und gut erkennbar aufgebaut sein sollten. Dieser
Grundsatz ist nach dem Mittelalter einer teilweise pompösen Ausstattung
der Wappen gewichen.
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Wappen der Familie von
Jena,
eines alten thüringischen
Adelsgeschlechts. |
Landeswappen
Bayern |
Das
Wort "Wappen"
leitet sich aus dem Mittelniederländischen und
Mittelniederdeutschen "wäpen" ab und bedeutete "Waffen",
dies erklärt sich daher, dass die Ritter ihre Erkennungszeichen
(Wappen) auf den Waffen abgebildet hatten.
Im 16. Jahrhundert erfolgte dann eine Trennung der Worte nach der
jeweiligen Bedeutung in "Wappen" und "Waffen". Bei der Blasonierung, der
Wappenbeschreibung sind die Seiten vertauscht, da die Wappen aus der
Sicht des Schildträgers - also von hinten beschrieben wurden.
Bei den in der Heraldik verwendeten
Symbolträgern handelt es sich um die mittelalterlichen Abwehrwaffen.
Auch in anderen Sprachen besteht dieser sprachliche Zusammenhang, so im
Französischen armoiries-armes, im Englischen arms, im Italienischen arma
und im (mittelalterlichen) Latein armorum insignia (= Waffenabzeichen).
Wappen hatten im
Mittelalter eine auch sehr praktische Bedeutung, durch ihre
Unterschiedlichkeit konnten die Ritter im Kampf zwischen Freunden und
Feinden unterscheiden. In ihren schweren Rüstungen, bis zum Kopf
geschützt, konnten sie sich nur schlecht untereinander identifizieren.
Der sogenannte Helmzier (Helmkleinod) auf den Helmen war auch
Kennzeichnung der einzelnen Ritter, der zur Zeit der Kreuzzüge oder auf
Ritterturnieren als Schmuck getragen wurde. Bei diesen Turnieren war der
sogenannte "Herold" der Organisator, er war der Kenner der einzelnen
Wappen und überprüfte die Turnierfähigkeit der Ritter, daher der Begriff
"Heraldik". Später benutzten die Ritter, der Adel und das Bürgertum ihr
Wappen als persönliches Signum, um ihr Eigentum, wie Pferdedecken,
Möbeln, Bett- und Tischwäsche, Besteck usw. zu kennzeichnen, aber auch
Bistümer, Abteien und Städte machten sich das Wappen für Ihre
Identifikation zu Nutze.
Ritterhelme, die auch zu
den Symbolen der Wappen gehören, gab es in den verschiedensten Formen,
je nach Jahrhundert und gesellschaftlichem Stand des Helmträgers. Die
erste Helmform war der aus dem 12. Jahrhundert bekannte oben flache
Topfhelm, darauf folgte im 13. u. 14 Jahrhundert der Kübelhelm. Die wohl
verbreiteteste Helmform war der Stech- und der Bügelhelm. Diese beiden
Helmarten, waren wie kein anderer, unterschiedlichen gesellschaftlichen
Klassen vorbehalten, der Stechhelm wurde nur von Bürgerlichen getragen,
während die Adligen den Bügelhelm für sich beanspruchten.
Auch heute ist es eine
weit verbreitet fälschliche Annahme,
dass Wappen nur dem
Adel vorbehalten sind.
Faktisch ist es aber
jedermanns Recht, ein Wappen zu führen und
das Wappenrecht ist dem
Namensrecht gleichgestellt.
Ein Wappen bedarf der
Registrierung im Wappenregister,
zum Beispiel in der
deutschen Wappenrolle.
Wappenarten
Einteilung
nach Aufbau
Ein einfaches
Vollwappen besteht obligatorisch aus Schild, Helm, Helmzier und
Helmdecke. Fakultativ können Prunkstücke hinzukommen. Ein einfaches
Wappen ist meistens ein Stammwappen eines Geschlechtes ohne spätere
Ergänzungen und Hinzufügungen.
Zusammengestellte
Wappen entstehen durch Kombinieren zweier separater Wappen, die
aufeinander bezogen dargestellt werden, häufig einander zugeneigt,
typischerweise durch Heirat von wappentragenden Adligen
(Allianzwappen, Ehewappen, Heiratswappen). Weitere zusammengestellte
Wappen finden wir, wenn Amtswappen und Familienwappen
zusammengestellt werden, oder bei Städten, um ihre
Zusammengehörigkeit zu symbolisieren. Beispiele: Essen und
Brandenburg an der Havel.
Zusammengeschobene
Wappen Von den zusammengestellten Wappen abzugrenzen sind Wappen,
bei denen innerhalb eines einzigen Schildes Symbole verschiedener
Herkunft vereint werden (zusammengeschobene Wappen). Dies kann auch
anlässlich einer Heirat entstehen, wenn dadurch territoriale Rechte
erhalten werden. Durch Erbschaft, Belehnung oder sonstigen Erwerb
akkumulierten die Symbole und Felder, bis die typischen
vielfeldrigen Wappen großer Territorialherrschaften entstanden. Das
Bayerische und das Baden-Württembergische Wappen sind beispielsweise
ein Konglomerat aus verschiedenen Feldern, deren jedes einmal ein
eigenständiges Wappen war.
Ein Vollwappen kann
neben dem Schild noch Helm, Helmzier, Schildhalter samt deren
Standfläche, eine Devise, sowie einen Wappenmantel oder ein
Wappenzelt umfassen.
Einteilung nach Inhalten
Ein sprechendes Wappen (redendes Wappen) ist ein Wappen, dessen
Inhalte auf den Namen des Trägers Bezug nehmen.
Einteilung nach Trägern
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Wappen der
Grafen von Montfort
aus einem
Wappenbuch von 1450 |
Wappen
Berlins mit Laubkrone. Ein Stadtwappen |
Wappenführung ist verbreitet bei:
Familien, insbesondere
Adelsfamilien (Familienwappen)
bei adligen
Familien als Adelswappen. Stammwappen ist das Wappen der
Familie, das mit einzelnen Zeichen personalisiert wird.
Bürgerliche Wappen
sind Wappen von Bürgern, die keinen Adelstitel besitzen. Es wird
vorwiegend der (ohne Klappvisier ausgestattete) Stechhelm,
meistens mit Helmwulst, bevorzugt, wobei es zahlreiche
Gegenbeispiele bürgerlicher Wappen mit Bügelhelm und sogar
Helmkrone gibt.
eine Zunft
(Zunftwappen)
eine
Studentenverbindung (Studentenwappen), hier bleibt es in vielen
Fällen nur beim Symbol in Wappenformausführung
die kirchlichen
Amtsträger in der Kirchlichen Heraldik, insbesondere Bischöfe oder
eine Gebietskörperschaft (Hoheitszeichen)
Staaten:
Staatswappen können alles Erdenkliche beinhalten, sogar zwei Kronen
gleichzeitig. Fast jede Nation besitzt ein Staatswappen.
Gelegentlich - eine monarchische Tradition - dokumentieren sie
geistige oder sachliche Ansprüche auf bestimmte, nicht oder nur
teilweise zum Staat gehörige Territorien („Anspruchswappen“). Einige
wenige, (Frankreich, einige ehem. franz. Kolonien) verwenden kein
Wappen im eigentlichen Sinn, sondern ein Staatssiegel. In einigen
wenigen Ländern, z. B. den Vereinigten Staaten von Amerika, führen
staatliche Organisationen kreisrunde Symbole (badges)
anstatt eines Wappens (z. B. Adler mit gekreuzten Pfeilen).
Provinzen: Ähnlich
sind die Provinzwappen, etwa die Landeswappen der Bundesländer,
Landkreise und Kantone. Viele besitzen Schildhalter, d. h. Figuren,
die den Wappenschild halten.
Kommunale
Heraldik
Gemeindewappen: Städte und andere Ortschaften. In Stadtwappen
befinden sich gewöhnlich keine Helme oder ähnliche Zusätze, jedoch
oft Mauerkronen. Fast jede Stadt besitzt ein Stadtwappen.
Schiffswappen
Schiffswappen gibt es im Sinne der Heraldik nicht. Das auf Schiffen
angebrachte Wappen entspricht dem Schiffsnamen folgend dem
Stadtwappen, Provinzwappen oder des namengebenden Bundesland. Für
den Schiffsnamen folgt das Wappen der gleichnamigen Stadt. Beispiele
sind die Schiffe Nürnberg (1934), SMS Stralsund (1911), Emden (1925)
und Karlsruhe (1927).
Weitere
Wappenarten
Territorial-, Herrschafts-, Geschlechts-, Zunft-, Haus-, Kirchen-,
Studenten-, Kloster-, Vereins- und Amtswappen.
Familienwappen
Das Wappen einer Familie dürfen nur Nachfahren eines berechtigten
Trägers dieses Wappens tragen, die in direkter, männlicher Linie von
diesem abstammen und den gleichen Namen tragen (Weitergabe eines
Wappens im Mannesstamme). Zum Mannesstamm gehören alle Nachfahren
beiderlei Geschlechts, solange sie den Familiennamen tragen;
weitergegeben wird das Wappen jedoch nur über die Söhne. Als
Nachweis der Berechtigung zur Führung eines bestimmten Wappens
sollte die Stiftung dokumentiert werden und zur Erreichung der
notwendigen Publizität sollte es ferner in einer Wappenrolle
eingetragen sein, vor allem, damit es auch für Forschungen
auffindbar ist. Es gab in den deutschsprachigen Ländern aber nie
eine zentrale Wappenrolle, in der alle Wappen verzeichnet waren bzw.
sind.

Einige hessische
Adelswappen aus
Siebmachers Wappenbuch
von 1605
Das größte zusammenhängende Werk über Wappen des deutschsprachigen
Raumes ist der sogenannte Siebmacher, in dessen Fortsetzung die
Deutsche Wappenrolle geführt wird. Aber auch diese Werke erheben
keinerlei Anspruch auf Vollständigkeit.
Das Wappen ist historisch unmittelbar mit dem Namen einer Familie
verbunden. Daher findet in Deutschland der § 12 BGB (Namensrecht –
Schutz des Namens) wegen der analogen Anwendung der Vorschrift durch
die Rechtsprechung auch im Wappenrecht Eingang. Jeder
führungsberechtigte Träger eines Familienwappens kann jedem, der
nicht führungsberechtigt ist, die Weiterführung untersagen.
Führungsberechtigt ist, wer nachweisen kann, dass er von dem
Stammvater – den der Wappenstifter benannt hat – abstammt. Eine
Namensgleichheit berechtigt nicht zur Führung; es muss die
Abstammung nachgewiesen werden. Zur Rechtssicherheit sollte daher
jeder Wappenstifter sein Wappen in eine der Wappenrollen eintragen
lassen. Zum Schutz des Wappens ist eine Eintragung in eine
Wappenrolle aber nicht nötig. Eine heraldische Nachahmung liegt vor,
wenn trotz Abwandlung des Wappens, Kennzeichens, Emblems etc., die
Marke den Charakter der „Darstellung eines Wappens, Kennzeichens,
Emblems etc.“ aufweist und vom Verkehr als ein solches aufgefasst
wird
In Österreich ist mit dem Adelsaufhebungsgesetz aus dem Jahre 1919
das Führen von Adels- oder Familienwappen verboten. Dies wird in der
Praxis zwar nicht beachtet, führt aber dazu, dass Familienwappen
keinen wie immer gearteten gesetzlichen Schutz genießen.
Dieser Artikel steht teilweise unter
http://de.wikipedia.org/wiki/Wappen in der freien Enzyklopädie
Wikipedia
und ist unter der
GNU-Lizenz für freie Dokumentation
lizenziert.
Die Autoren-Historie ist
dort
einsehbar.
Die wichtige Symbole
eines Wappens sind:
Schild - Helm -
Helmdecke - Helmwulst oder Helmkrone - Helmzier
Die Helmdecke war
ursprünglich eine Art Tuch am hinteren Helm zum Schutz vor Sonne.
Um die gute Erkennbarkeit
von Wappen zu gewährleisten
gibt es nur eine begrenzte
Anzahl von Wappenfarben,
die Tinkturen:
Rot, Blau, Schwarz, Grün und selten Purpur.

Sowie die
Metallfarben:
Gold und Silber.
Eine weitere heraldische
Regel legt fest,
dass auf Farben nur
Metalle gelegt werden dürfen.

Das
heraldische Pelzwerk ist den
Farben gleichgestellt.
So erscheint das Feh in weißblauer Farbe
als Wolken- oder Federfeh.
Bei der Kürsch (allgemein Pelz) wird das
Fell in natürlicher Farbe dargestellt.


Der
Adler in der deutschen Heraldik
Schon
bei den Völkern des Altertums und den Germanen wurde der Adler verehrt
und war heilig, außerdem diente er als Orakeltier. Bei den Griechen
leiteten man den ersten Buchstaben des Alphabetes das A (Aquila)
von ihm ab. Ein Legionsadler war ein mächtiger Fetisch, der von den
Römern vergöttert und auf Standarten in die Schlacht getragen wurde. In
der Schlacht bei Mölsen an der Elster um 1080 taucht der Adler das erste
Mal als Wappen der Deutschen auf. Heute führen Deutschland, Österreich,
Polen, Russland und die USA den Adler in ihren Wappen. Ob es sich dabei
um den Steinadler (Aquila chrysaetos) oder den Seeadler
handelt, ist nicht mehr mit Sicherheit zu klären.

Der Adler in deutschen Wappen
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