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Königreich Preußen. Großes Wappen

Das Große Wappen des Königreichs Preußen zeigt den Stand von 1866.

Ein Wappen ist ein Zeichen in Form eines Schildes für eine Person oder Personengruppe. Die Regeln zur Beschreibung und Gestaltung von Wappen, ihre Herkunft und Bedeutung werden in der historischen Hilfswissenschaft der Heraldik (Wappenkunde) beschrieben. Das Wort "Heraldik" = Wappenkunde ist vom Begriff des "Herolds" abgeleitet. Mit diesem auf "hariowisio", "hariowald" zurückzuführenden germanischen Wort wurde derjenige bezeichnet, der die Symbole der Götter und der Geschlechter kennt.

Wappen im eigentlichen Sinne gibt es etwa seit dem 12. Jahrhundert, es sind farbige, bleibende (d.h. grundsätzlich unveränderliche) Bildkennzeichen eines Geschlechts (ausnahmsweise auch einer Einzelperson) oder einer Körperschaft von symbolischer Bedeutung, dargestellt unter Benutzung der mittelalterlichen Abwehrwaffen (Schild und Helm mit Helmdecken und Helmzier) nach bestimmten Regeln. So gab es Regelungen, bei denen genau festgelegt war, das zum Beispiel ein Wappen auf 200 Fuß Entfernung zweifelsfrei zu identifizieren sein musste. Dabei galt der Gestaltungsgrundsatz, dass Wappen sehr einfach und gut erkennbar aufgebaut sein sollten. Dieser Grundsatz ist nach dem Mittelalter einer teilweise pompösen Ausstattung der Wappen gewichen.

 

Wappen der Familie von Jena,

eines alten thüringischen Adelsgeschlechts.

Landeswappen Bayern

 

Das Wort "Wappen" leitet sich aus dem Mittelniederländischen und Mittelniederdeutschen "wäpen" ab und bedeutete "Waffen", dies erklärt sich daher, dass die Ritter ihre Erkennungszeichen (Wappen) auf den Waffen abgebildet hatten. Im 16. Jahrhundert erfolgte dann eine Trennung der Worte nach der jeweiligen Bedeutung in "Wappen" und "Waffen". Bei der Blasonierung, der Wappenbeschreibung sind die Seiten vertauscht, da die Wappen aus der Sicht des Schildträgers - also von hinten beschrieben wurden. Bei den in der Heraldik verwendeten Symbolträgern handelt es sich um die mittelalterlichen Abwehrwaffen. Auch in anderen Sprachen besteht dieser sprachliche Zusammenhang, so im Französischen armoiries-armes, im Englischen arms, im Italienischen arma und im (mittelalterlichen) Latein armorum insignia (= Waffenabzeichen).

 

Wappen hatten im Mittelalter eine auch sehr praktische Bedeutung, durch ihre Unterschiedlichkeit konnten die Ritter im Kampf zwischen Freunden und Feinden unterscheiden. In ihren schweren Rüstungen, bis zum Kopf geschützt, konnten sie sich nur schlecht untereinander identifizieren. Der sogenannte Helmzier (Helmkleinod) auf den Helmen war auch Kennzeichnung der einzelnen Ritter, der zur Zeit der Kreuzzüge oder auf Ritterturnieren als Schmuck getragen wurde. Bei diesen Turnieren war der sogenannte "Herold" der Organisator, er war der Kenner der einzelnen Wappen und überprüfte die Turnierfähigkeit der Ritter, daher der Begriff "Heraldik". Später benutzten die Ritter, der Adel und das Bürgertum ihr Wappen als persönliches Signum, um ihr Eigentum, wie Pferdedecken, Möbeln, Bett- und Tischwäsche, Besteck usw. zu kennzeichnen, aber auch Bistümer, Abteien und Städte machten sich das Wappen für Ihre Identifikation zu Nutze.

 

Ritterhelme, die auch zu den Symbolen der Wappen gehören, gab es in den verschiedensten Formen, je nach Jahrhundert und gesellschaftlichem Stand des Helmträgers. Die erste Helmform war der aus dem 12. Jahrhundert bekannte oben flache Topfhelm, darauf folgte im 13. u. 14 Jahrhundert der Kübelhelm. Die wohl verbreiteteste Helmform war der Stech- und der Bügelhelm. Diese beiden Helmarten, waren wie kein anderer, unterschiedlichen gesellschaftlichen Klassen vorbehalten, der Stechhelm wurde nur von Bürgerlichen getragen, während die Adligen den Bügelhelm für sich beanspruchten.

 

Auch heute ist es eine weit verbreitet fälschliche Annahme,

dass Wappen nur dem Adel vorbehalten sind.

Faktisch ist es aber jedermanns Recht, ein Wappen zu führen und

das Wappenrecht ist dem Namensrecht gleichgestellt.

Ein Wappen bedarf der Registrierung im Wappenregister,

zum Beispiel in der deutschen Wappenrolle.

 

Wappenarten

Einteilung nach Aufbau

Ein einfaches Vollwappen besteht obligatorisch aus Schild, Helm, Helmzier und Helmdecke. Fakultativ können Prunkstücke hinzukommen. Ein einfaches Wappen ist meistens ein Stammwappen eines Geschlechtes ohne spätere Ergänzungen und Hinzufügungen.

Zusammengestellte Wappen entstehen durch Kombinieren zweier separater Wappen, die aufeinander bezogen dargestellt werden, häufig einander zugeneigt, typischerweise durch Heirat von wappentragenden Adligen (Allianzwappen, Ehewappen, Heiratswappen). Weitere zusammengestellte Wappen finden wir, wenn Amtswappen und Familienwappen zusammengestellt werden, oder bei Städten, um ihre Zusammengehörigkeit zu symbolisieren. Beispiele: Essen und Brandenburg an der Havel.

Zusammengeschobene Wappen Von den zusammengestellten Wappen abzugrenzen sind Wappen, bei denen innerhalb eines einzigen Schildes Symbole verschiedener Herkunft vereint werden (zusammengeschobene Wappen). Dies kann auch anlässlich einer Heirat entstehen, wenn dadurch territoriale Rechte erhalten werden. Durch Erbschaft, Belehnung oder sonstigen Erwerb akkumulierten die Symbole und Felder, bis die typischen vielfeldrigen Wappen großer Territorialherrschaften entstanden. Das Bayerische und das Baden-Württembergische Wappen sind beispielsweise ein Konglomerat aus verschiedenen Feldern, deren jedes einmal ein eigenständiges Wappen war.

Ein Vollwappen kann neben dem Schild noch Helm, Helmzier, Schildhalter samt deren Standfläche, eine Devise, sowie einen Wappenmantel oder ein Wappenzelt umfassen.

Einteilung nach Inhalten

Ein sprechendes Wappen (redendes Wappen) ist ein Wappen, dessen Inhalte auf den Namen des Trägers Bezug nehmen.

Einteilung nach Trägern

Wappen der Grafen von Montfort

aus einem Wappenbuch von 1450

Wappen Berlins mit Laubkrone. Ein Stadtwappen 

 Wappenführung ist verbreitet bei:

Familien, insbesondere Adelsfamilien (Familienwappen)

 

bei adligen Familien als Adelswappen. Stammwappen ist das Wappen der Familie, das mit einzelnen Zeichen personalisiert wird.

 

Bürgerliche Wappen sind Wappen von Bürgern, die keinen Adelstitel besitzen. Es wird vorwiegend der (ohne Klappvisier ausgestattete) Stechhelm, meistens mit Helmwulst, bevorzugt, wobei es zahlreiche Gegenbeispiele bürgerlicher Wappen mit Bügelhelm und sogar Helmkrone gibt.

eine Zunft (Zunftwappen)

 

eine Studentenverbindung (Studentenwappen), hier bleibt es in vielen Fällen nur beim Symbol in Wappenformausführung

 

die kirchlichen Amtsträger in der Kirchlichen Heraldik, insbesondere Bischöfe oder eine Gebietskörperschaft (Hoheitszeichen)

 

Staaten: Staatswappen können alles Erdenkliche beinhalten, sogar zwei Kronen gleichzeitig. Fast jede Nation besitzt ein Staatswappen. Gelegentlich - eine monarchische Tradition - dokumentieren sie geistige oder sachliche Ansprüche auf bestimmte, nicht oder nur teilweise zum Staat gehörige Territorien („Anspruchswappen“). Einige wenige, (Frankreich, einige ehem. franz. Kolonien) verwenden kein Wappen im eigentlichen Sinn, sondern ein Staatssiegel. In einigen wenigen Ländern, z. B. den Vereinigten Staaten von Amerika, führen staatliche Organisationen kreisrunde Symbole (badges) anstatt eines Wappens (z. B. Adler mit gekreuzten Pfeilen).

Provinzen: Ähnlich sind die Provinzwappen, etwa die Landeswappen der Bundesländer, Landkreise und Kantone. Viele besitzen Schildhalter, d. h. Figuren, die den Wappenschild halten.

Kommunale Heraldik

Gemeindewappen: Städte und andere Ortschaften. In Stadtwappen befinden sich gewöhnlich keine Helme oder ähnliche Zusätze, jedoch oft Mauerkronen. Fast jede Stadt besitzt ein Stadtwappen.

Schiffswappen

Schiffswappen gibt es im Sinne der Heraldik nicht. Das auf Schiffen angebrachte Wappen entspricht dem Schiffsnamen folgend dem Stadtwappen, Provinzwappen oder des namengebenden Bundesland. Für den Schiffsnamen folgt das Wappen der gleichnamigen Stadt. Beispiele sind die Schiffe Nürnberg (1934), SMS Stralsund (1911), Emden (1925) und Karlsruhe (1927).

Weitere Wappenarten

Territorial-, Herrschafts-, Geschlechts-, Zunft-, Haus-, Kirchen-, Studenten-, Kloster-, Vereins- und Amtswappen.

Familienwappen

Das Wappen einer Familie dürfen nur Nachfahren eines berechtigten Trägers dieses Wappens tragen, die in direkter, männlicher Linie von diesem abstammen und den gleichen Namen tragen (Weitergabe eines Wappens im Mannesstamme). Zum Mannesstamm gehören alle Nachfahren beiderlei Geschlechts, solange sie den Familiennamen tragen; weitergegeben wird das Wappen jedoch nur über die Söhne. Als Nachweis der Berechtigung zur Führung eines bestimmten Wappens sollte die Stiftung dokumentiert werden und zur Erreichung der notwendigen Publizität sollte es ferner in einer Wappenrolle eingetragen sein, vor allem, damit es auch für Forschungen auffindbar ist. Es gab in den deutschsprachigen Ländern aber nie eine zentrale Wappenrolle, in der alle Wappen verzeichnet waren bzw. sind.

Einige hessische Adelswappen aus

Siebmachers Wappenbuch von 1605

Das größte zusammenhängende Werk über Wappen des deutschsprachigen Raumes ist der sogenannte Siebmacher, in dessen Fortsetzung die Deutsche Wappenrolle geführt wird. Aber auch diese Werke erheben keinerlei Anspruch auf Vollständigkeit.

Das Wappen ist historisch unmittelbar mit dem Namen einer Familie verbunden. Daher findet in Deutschland der § 12 BGB (Namensrecht – Schutz des Namens) wegen der analogen Anwendung der Vorschrift durch die Rechtsprechung auch im Wappenrecht Eingang. Jeder führungsberechtigte Träger eines Familienwappens kann jedem, der nicht führungsberechtigt ist, die Weiterführung untersagen. Führungsberechtigt ist, wer nachweisen kann, dass er von dem Stammvater – den der Wappenstifter benannt hat – abstammt. Eine Namensgleichheit berechtigt nicht zur Führung; es muss die Abstammung nachgewiesen werden. Zur Rechtssicherheit sollte daher jeder Wappenstifter sein Wappen in eine der Wappenrollen eintragen lassen. Zum Schutz des Wappens ist eine Eintragung in eine Wappenrolle aber nicht nötig. Eine heraldische Nachahmung liegt vor, wenn trotz Abwandlung des Wappens, Kennzeichens, Emblems etc., die Marke den Charakter der „Darstellung eines Wappens, Kennzeichens, Emblems etc.“ aufweist und vom Verkehr als ein solches aufgefasst wird

In Österreich ist mit dem Adelsaufhebungsgesetz aus dem Jahre 1919 das Führen von Adels- oder Familienwappen verboten. Dies wird in der Praxis zwar nicht beachtet, führt aber dazu, dass Familienwappen keinen wie immer gearteten gesetzlichen Schutz genießen.

Dieser Artikel steht teilweise unter http://de.wikipedia.org/wiki/Wappen in der freien Enzyklopädie Wikipedia

und ist unter der GNU-Lizenz für freie Dokumentation lizenziert. Die Autoren-Historie ist dort einsehbar.

 

 

Die wichtige Symbole eines Wappens sind:

 

Schild - Helm - Helmdecke - Helmwulst oder Helmkrone - Helmzier

Die Helmdecke war ursprünglich eine Art Tuch am  hinteren Helm zum Schutz vor Sonne.

 

Um die gute Erkennbarkeit von Wappen zu gewährleisten

gibt es nur eine begrenzte Anzahl von Wappenfarben,

die Tinkturen: Rot, Blau, Schwarz, Grün und selten Purpur.

 

Sowie die Metallfarben:

Gold und Silber.

Eine weitere heraldische Regel legt fest,

dass auf Farben nur Metalle gelegt werden dürfen.

 

Das heraldische Pelzwerk ist den Farben gleichgestellt.

So erscheint das Feh in weißblauer Farbe als Wolken- oder Federfeh.

Bei der Kürsch (allgemein Pelz) wird das Fell in natürlicher Farbe dargestellt.

 

 

 

Der Adler in der deutschen Heraldik

Schon bei den Völkern des Altertums und den Germanen wurde der Adler verehrt und war heilig, außerdem diente er als Orakeltier. Bei den Griechen leiteten man den ersten Buchstaben des Alphabetes das A (Aquila) von ihm ab. Ein Legionsadler war ein mächtiger Fetisch, der von den Römern vergöttert und auf Standarten in die Schlacht getragen wurde. In der Schlacht bei Mölsen an der Elster um 1080 taucht der Adler das erste Mal als Wappen der Deutschen auf. Heute führen Deutschland, Österreich, Polen, Russland und die USA den Adler in ihren Wappen. Ob es sich dabei um den Steinadler (Aquila chrysaetos) oder den Seeadler handelt, ist nicht mehr mit Sicherheit zu klären.

Der Seeadler in deutschen Wappen
Der Adler in deutschen Wappen

 

 

 

 

 

 

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