Der
Ewigkeitssonntag oder Totensonntag ist in der evangelischen
Kirche in Deutschland ein Gedenktag für die Verstorbenen. Er ist der
letzte Sonntag vor dem ersten Adventssonntag und damit der letzte
Sonntag des Kirchenjahres.
Seit der
Entwicklung des Kirchenjahres im Mittelalter wurden mit den letzten
Sonntagen des Kirchenjahres liturgische Lesungen zu den Letzten Dingen
verbunden. Während am drittletzten Sonntag das Thema „Tod“ im
Mittelpunkt steht, hat der vorletzte Sonntag die Thematik „(Jüngstes)
Gericht“ und der letzte „Ewiges Leben“.
Traditionell thematisiert der letzte Sonntag im Kirchenjahr in
besonderer Weise die Erwartung des Jüngsten Tages. Dazu gehört als
Sonntagsevangelium das Gleichnis von den klugen und törichten Jungfrauen
(Matthäus 25). Es bildet die Grundlage für das Wochenlied, den Choral
von Philipp Nicolai Wachet auf, ruft uns die Stimme (EG 147) und
die darauf aufbauende Bachkantate gleichen Namens (BWV 140).
Entstehung des Totensonntags
König
Friedrich Wilhelm III. von Preußen bestimmte durch Kabinettsorder vom
24. April und Verordnung vom 25. November 1816 für die evangelische
Kirche in den preußischen Gebieten den Sonntag vor dem 1. Advent zum
„allgemeinen Kirchenfest zur Erinnerung an die Verstorbenen“. Folgende
Gründe kommen dafür in Frage: das Gedenken an die Gefallenen der
Befreiungskriege, die Trauer um die 1810 verstorbene Königin Luise oder
auch das Fehlen eines Totengedenkens im evangelischen Kirchenjahr. Die
anderen evangelischen Landeskirchen übernahmen diese Bestimmung.
Staatlicher Schutz
Der Totensonntag ist in allen deutschen Bundesländern besonders
geschützt. Die Feiertagsgesetze aller Bundesländer außer Hamburg
bestimmen den Totensonntag als Trauer- und Gedenktag oder als „stillen
Tag“ oder „stillen Feiertag“, für den besondere Einschränkungen gelten;
dazu gehören beispielsweise
Verbote von Musikaufführungen in Gaststätten, zum Teil begrenzt auf
bestimmte Stunden des Totensonntags. Das Hamburger Gesetz über Sonntage,
Feiertage, Gedenktage und Trauertage ermächtigt den Hamburger Senat,
„durch Rechtsverordnung (...) Tage zu sonstigen Gedenk- oder Trauertagen
zu erklären“, was beispielsweise durch das Hamburgische Gesetz zur
Regelung der Ladenöffnungszeiten (Ladenöffnungsgesetz) vom 22. Dezember
2006 erfolgt ist.
Heutige Situation
Die
lutherischen und unierten Agenden der 1950er Jahre versuchten im Rahmen
der jüngeren liturgischen Bewegung, den endzeitlichen Charakter des
Sonntags zurückzugewinnen. Deshalb findet sich der Name Totensonntag
hier überhaupt nicht, sondern es ist lediglich vom Letzten Sonntag
des Kirchenjahres/Ewigkeitssonntag/Sonntag vom Jüngsten Tage die
Rede. Jedoch wurde ein alternatives Proprium mit dem Namen Gedenktag
der Entschlafenen zur Verfügung gestellt.
Die
Reformierte Liturgie (1999) führt in ihrem Liturgischen Kalender den
Sonntag unter der Bezeichnung Letzter Sonntag des Kirchenjahres –
Ewigkeitssonntag / Totensonntag, die pfälzische Agende (2006) als
Letzter Sonntag des Kirchenjahres (Totensonntag). Beide führen dabei
die Perikopen des Ewigkeitssonntags an, wie sie auch im Evangelischen
Gottesdienstbuch wiedergegeben sind.
Das Evangelische Gottesdienstbuch verzeichnete darüber hinaus
jedoch noch einen Gedenktag der Entschlafenen. In ihm werden
biblische Lesungen vorgeschlagen, die von denen für den Ewigkeitssonntag
abweichen. Für Christen ist der Tod zwar das Ende irdischen Lebens, doch
wird dies in der Perspektive der Hoffnung auf die Auferstehung der Toten
gesehen, wie es an vielen Stellen in der Bibel beschrieben wird, z. B.
Johannes 11,25 LUT.
„Nach dem Willen des Ev. Gottesdienstbuches soll dort, wo es üblich ist,
das Gedächtnis der Entschlafenen in einem eigenen Früh-, Predigt- oder
Vespergottesdienst begangen werden …, es soll aber die Texte des
Ewigkeitssonntags keineswegs verdrängen.“ Es wird ausdrücklich darauf
verwiesen, dass auch die Texte des Ewigkeitssonntags für das
Totengedenken geeignet sind.
Das
Totengedenken bleibt in vielen Landeskirchen der Entscheidung der
Kirchengemeinde überlassen. Zumindest mit dem Verlesen der Verstorbenen
des vergangenen Kirchenjahres – das neue beginnt mit dem folgenden
Sonntag, dem ersten Adventssonntag – wird ihrer in den Gottesdiensten
gedacht. In vielen Gemeinden werden die Angehörigen der Verstorbenen
eigens zu Gottesdiensten auf den Friedhöfen eingeladen. Das Abendmahl,
sofern es an diesem Tag gefeiert wird, hat seinen Platz im morgendlichen
Hauptgottesdienst. Zu den verbreiteten Bräuchen gehört es, die Gräber
mit Gestecken oder Blumen zu schmücken.
Kirchliche Kreise werben dafür, aus Rücksichtnahme auf den Totensonntag
mit der Weihnachtsbeleuchtung und den Weihnachtsmärkten erst in der
Woche vor dem 1. Advent zu beginnen.
Der Sonntag in der Ökumene
In der
römisch-katholischen Kirche wird dieser Sonntag seit der Liturgiereform
des Zweiten Vatikanischen Konzils als Christkönigssonntag begangen, im
altkatholischen Kalender wird dieser „Sonntag vom wiederkommenden Herrn“
genannt. Das Fest betont die Königsherrschaft Christi in Ewigkeit und
weist insofern Parallelen zum Ewigkeitssonntag auf. Auch
englischsprachige lutherische Kirchen, die dem Revised Common
Lectionary folgen, feiern den Christkönigssonntag. Das Totengedenken
erfolgt in der katholischen Tradition an Allerseelen.
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